Frage an Günter Baaske von Uwe U. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Baaske,
dadurch, dass meine Frau aus gesundheitlichen Gründen die volle Erwerbsunfähigkeitsrente hat , haben wir das Problem, dass wir bei den Kinderbetreuungszeiten in der Kita nur die Mindeststundenanzahl bekommen , was einerseits dazu führt, dass meine Frau sich nach Arztbesuchen , Rehasport , Physioterapie u.ä. abhetzen muss um die Kinder pünktlich aus der Kita abzuholen , andererseits möchten die Kinder auch gerne mal etwas länger in der Kita bleiben, da es bei uns im Ort keinen Spielplatz gibt ( der nächste ist ca. 1 km entfernt) und auch viele Freunde in der Kita länger bleiben dürfen/müssen.
Deshalb meine Frage werden sie sich dafür einsetzen, dass die EU - Rente mit einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird? (z.B. für die Berechnung der Kita.Betreuungszeiten)
Gleichstellung der EU - Rente mit einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt?
(z.B. für die Berechnung der Kita.Betreuungszeiten)
Sehr geehrter Herr Ubber,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. Gerne antworte ich darauf und auch kann gut nachvollziehen, dass Sie und Ihre Frau die geschilderte Kita-Betreuungssituation als nicht ausreichend erachten.
Die mögliche Betreuungszeit muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei versagt das geltende Kitagesetz nicht grundsätzlich eine Betreuung von über sechs Stunden für Fälle, wie von Ihnen geschildert. Die zuständige Behörde der Gemeinde hat dafür einen Ermessensspielraum. Es könnte also weiterhelfen, wenn Sie erneut das Gespräch mit der zuständigen kommunalen Verwaltung suchen würden.
Eine Änderung des Kitagesetzes halte ich jedoch nicht für notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baaske