Gregor Voht
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FREIE WÄHLER
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Frage von Sebastian K. •

Sehr geehrter Herr Voht, wie stehen Sie den §§218 ff. gegenüber? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Konkret interessiert mich, ob Sie insbesondere nach Streichung des § 219a die Regelung der §§218 ff. für zeitgemäß und generell für verfassungskonform erachten oder eine Änderung bzw. Streichung anstreben.

Gregor Voht
Antwort von
FREIE WÄHLER

Vielen Dank für die Frage. Wir FREIE WÄHLER als Partei standen bei Schwangerschaftsabbrüchen bisher zum "gesellschaftlichen Konsens in Deutschland" und wollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen beibehalten.

Im Zuge der Debatte um § 219a haben wir uns FREIE WÄHLER dannn sehr deutlich für einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung bei dem Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch eingesetzt. Uns war es wichtig, dass Ärzte, die über ihr Leistungsangebot in diesem Bereich informieren, endlich Rechtssicherheit bekommen.

Ich nehme wahr, dass die Regelung des §218 nun wieder verstärkt in Frage gestellt wird. Von einem "gesellschaftlichen Konsens" für die bestehende Regelung kann man m.E. nicht mehr ausgehen. Eine tiefgreifende Reform erscheint angebracht. Dies sollte in geübter Praxis bei solchen ethisch grundlegenden Fragen nicht anhand von Fraktions- oder Parteipositionen passieren, sondern im Rahmen von Gruppenanträgen.