Fragen und Antworten
(...) Zu den Leistungsberechtigten gehören alle in §1 AsylbLG genannten Ausländer, auch jene, die lediglich eine Duldung nach § 60a des AsylbLG besitzen, oder „vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist“. Für Leistungen an Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel gelten daher vergleichbare Grundlagen wie für Ausländer mit Aufenthaltstitel. In Berlin ist das Land für die Aufnahme, Unterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an Asylbewerber sowie an andere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. (...)
(...) Zuständig für die Einführung einer Tempo-30-Zone ist nicht das Bezirksamt Lichtenberg, sondern die Verkehrslenkung Berlin. Unser Stadtrat Andreas Geisel und die SPD versuchen seit Jahren, Tempo 30 in der Ehrlichstraße gegenüber der Verkehrslenkung Berlin durchzusetzen, leider ohne Erfolg. (...)