(...) Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit der Wehrpflicht und des Sozialdienstes immer an die Frage der Notwendigkeit geknüpft. (...)
(...) Ein Verbot sollte man erst dann aussprechen, wenn tatsächlich Schäden eintreten. Ansonsten müssen wir es öffentlichkeitswirksam bekämpfen. (...)
(...) Bei einem Verbot muss man sehr vorsichtig sein. Man kann nur dann für ein Verbot auftreten, wenn ernsthafter Schaden zu befürchten ist. Das muss ich noch prüfen. (...)
(...) Das hängt auch mit dem Auftreten der Opposition im Bundestag und in anderen Einrichtungen zusammen. Wenn es gelingt, den Zeitgeist grundsätzlich zu verändern, dann muss sich auch die Regierungspolitik verändern. (...)
(...) Das rechtliche Problem besteht darin, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung an die Versicherung bezahlt hat. Selbst wenn Sie indirekt davon 80% bezahlt haben, ändert das aber nichts daran, dass der Arbeitgeber den Betrag überwies. Deshalb meinte der Gesetzgeber berechtigt zu sein, dass Sie nunmehr bei Ihren Beiträgen zur Gesundheits- und Pflegeversicherung nicht nur Ihren Anteil, sondern auch den des Arbeitgebers bezahlen müssen. (...)
(...) Das habe ich deutlich kritisiert. Aufgrund unserer Anfragen an die Bundesregierung gab es dann allerdings einen Notenaustausch zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland, wonach diese Geheimverträge nicht mehr gelten. Damit ist auch in diesem Punkt, zumindest formal, die Souveränität hergestellt. (...)