Frage von Editha P. • 23.07.2018
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DIE LINKE
• 15.08.2018

(...) Das rechtliche Problem besteht darin, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung an die Versicherung bezahlt hat. Selbst wenn Sie indirekt davon 80% bezahlt haben, ändert das aber nichts daran, dass der Arbeitgeber den Betrag überwies. Deshalb meinte der Gesetzgeber berechtigt zu sein, dass Sie nunmehr bei Ihren Beiträgen zur Gesundheits- und Pflegeversicherung nicht nur Ihren Anteil, sondern auch den des Arbeitgebers bezahlen müssen. (...)

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DIE LINKE
• 15.08.2018

(...) Das habe ich deutlich kritisiert. Aufgrund unserer Anfragen an die Bundesregierung gab es dann allerdings einen Notenaustausch zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland, wonach diese Geheimverträge nicht mehr gelten. Damit ist auch in diesem Punkt, zumindest formal, die Souveränität hergestellt. (...)

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