
Die erste Reform bestünde dahingehend, dass alle Menschen mit Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
Wir wollen also auch Rechtsanwälte, Bundestagsabgeordnete, Beamte, also alle mit Erwerbseinkommen verpflichten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.