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Frage von Holger L. •

Frage an Gregor Gysi von Holger L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Herr Gysi,
Nun hat sich auch in Deutschland,nach österreichischen und schweizerischen Modell ein „Alternativer Wissenskongress NRW“ gegründet.Auf der 2.Konferenz am 28.02.2016, unter dem Motto,-Demokratie in Gefahr – Politik gegen das Volk?-, sprach der vermutlich Ihnen bekannte Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schnachtschneider.Er hielt einen Vortrag mit der Überschrift: „RECHTSSTAAT – Realität oder Schein?“.Im seinem Vortrag äußerte er sich zur immer noch für Deutschland gültigen Feindstaatenklausel in der UNO-Charta. Prinzipiell sieht er wohl anders als Schäuble in Deutschland einen souveränen Staat.
Eine Besonderheit beeinträchtigt die Souveränität jedoch erheblich, und das ist die Feindstaatenklausel. Deutschland ist immer noch Feindstaat, alle anderen Staaten bis hin zu Japan haben einen Friedensvertrag. Die Feindstaatenklausel besagt, dass wenn Deutschland die kriegerischen Handlungen des zweiten Weltkrieges wieder aufnimmt, Deutschland keinerlei Schutz durch das Völkerrecht hat. Die Vertragsstaaten können jede Maßnahme treffen bis zum Einsatz von Atomwaffen.
Mich verwirrt und beunruhigt diese Aussage von Herrn Schachtschneider. Was meint er mit Wiederaufnahme kriegerischen Handlungen des zweiten Weltkrieges? Ich dachte der zweite Weltkrieg ist 1945 beendet worden! Warum hat Deutschland keinen Friedensvertrag? Warum wird diese Klausel in der UNO-Charta nicht gestrichen? Warum wurde im 2+4 Vertrag nicht explizit der Verzicht der Feindstaatenklausel festgehalten?
Einen Unterschied sieht Schachtschneider dennoch bei der Souveränität Deutschlands im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der UNO. Im Völkerrecht steht, das Deutschland die volle Souveränität zugestanden wird, jedoch nicht die gleiche Souveränität. Ist die Souveränität Deutschlands also von der Einhaltung der Feindstaatenklausel abhängig?
Mit freundlichen Grüßen Holger Ludwig

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