Frage an Gregor Gysi von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Frau Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D., ist 2014 öffentlich -bei Anne Will- dafür eingetreten, zur Vermeidung von juristischen Fehlurteilen mehr Gebrauch zu machen von der Videodokumentation polizeilicher Vermehmungen (1).
Der Jura- HS-Lehrer -und Richer am Bundesgerichtshof- Mosbacher schlug Anfang d.J. vor, angesichts der Fehleranfälligkeit personaler Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Angeklagte), die Gefahr eines Fehlurteils schon jetzt (ohne Gesetzesänderungen) u.a. dadurch zu minimieren, daß die Polizei häufiger Videoaufzeichnungen von Vernehmungen erstellt (2).
Auf die ebenfalls heute bereits mögliche einverständliche Videografie von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von psychologischen bzw. psychiatrischen Begutachtungen gingen beide Juristen noch nicht ein.
Mehrere Petitionen (z.B. 4-18-07-3100-011282, 4-1 8-07-31 00-01 7358)
mit dem Ziel, z.B. in die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung einen gesetzlichen Anspruch (der von Begutachtungen Betroffenen auf Videodokumention des Untersuchungs-Gesprächs) einzuführen, wurden 2015 abgewiesen unter Bezugnahme auf angeblich vorliegende Einlassungen der Regierung (3).
Hierzu nun meine Fragen:
1. Welche Ministerien gaben Stellungnahmen ab?
2. Wurden Humanwissenschaftler befragt?
3. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Stellungnahme(n) der Regierung
a) aus humanwissenschaftlicher Sicht?
b) rechtlich?
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) min. 26:08 https://www.youtube.com/watch?v=Tmuomt7E6cE
2) MOSBACHER, A. : Das Ideal richterl. Wahrheitsfindung und die Betrübnisse des wirklichen Lebens. Richterliche Schuldfeststellung und die Gefahr des Fehlurteils, Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2015): 9: S. 82-91)
3) vgl. S. 2-3 in diesem Dokument: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2015_10_07_Hajo_%20Petitionsausschuss_Berlin_Deutscher_Bundestag.pdf
Sehr geehrter Herr Meißner,
Ihre Nachricht vom 12. November hat mich erreicht. Ich habe mir erlaubt, an die Vorsitzende des Petitionsausschusses mit der Bitte zu schreiben, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi