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Frage von Laurids L. •

Frage an Gregor Gysi von Laurids L.

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

wieso dürfen Flüchtlinge Asyl in Deutschland beantragen, obwohl sie aus einem sicheren Drittstaat kommen? Im Grundgesetz steht: "(1)Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." "(2)Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." Das ist ein Gesetzesverstoß!!! Das Dubliner Abkommen besagt, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die EU betreten. In den Nachrichten höre ich aber, dass die Asylbewerber ohne Registrierung weiter geschickt werden. Dies ist wieder ein Verstoß! "Wieso dürfen Flüchtlinge Asyl in Deutschland beantragen, obwohl sie aus einem sicheren Drittstaat kommen?" Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie mir meine Frage beantworten könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Laurids Lohr

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lohr,

Ihre Nachricht vom 3. November hat mich erreicht. Das Dubliner Abkommen wurde mehrfach praktisch verletzt. Nun soll es wieder angewandt werden. Es gibt aber einen Trick. Da die meisten Flüchtlinge zunächst Griechenland und Italien betreten, was diese Länder restlos überforderte, muss man in den sicheren Drittstaat registriert worden sein. Wenn keine Registrierung stattfindet, kann er dorthin auch nicht abgeschoben werden. Das ist zumindest gewohnheitsrechtlich so gestattet.
Insgesamt geht es aber nicht um die Fragen, wie man Flüchtlinge verhindert, sondern eher darum, wie man die Fluchtursachen so bekämpft, dass es immer weniger Flüchtlinge auf der Erde gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

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