Frage an Gregor Gysi von Petra W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
in der DDR Verfassung vom 07. Oktober 1974 steht in Art. 2 Abs. 3 Satz 2: "Was des Volkes Hände schaffen, ist des Volkes Eigen." Dieser Artikel wurde nach diesem Datum nicht geändert.
Wie kann es sein, dass aus unserem nach der Verfassung verbrieften Eigentum an Wohnhäusern in Kapitalgesellschaften, also nach gewinnstrebenden Gesellschaften überging? Mit welchem Recht wurde das volkseigene PCK-Schwedt,hier mal als Beispiel, privatisiert?
Art. 2 Abs. 1 Verfassung der DDR: "Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt."
Wir Werktätige wurden zur Vereinigung der DDR und BRD nicht gefragt. Kann daraus nicht geschlussfolgert werden, dass die Vereinigung verfassungswidrig und damit keine Rechtsgültigkeit entfaltet?
Der Art.4 soll hier auch noch erwähnt werden: "Alle Macht dient dem Wohl des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die sozialistische Lebensweise der Bürger, freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine Würde und garantiert die in der Verfassung verbürgten Rechte."
Mit freundlichen Grüßen
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
Ihre Nachricht vom 9. Mai hat mich erreicht. Die Volkskammer hat leider mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, Grundsätze der Verfassung außer Kraft zu setzen und andere gelten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi