Frage an Gregor Gysi von Peter M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geerter Dr.Gysi
.Das Grundgesetz ,das ja über alle anderen Gesetze also auch über die Arbeitsmarktgesetze steht sagt,daß die Würde des Menschen unantastbar ist!Die Jobcenter aber zwingen Harz4-Emfänger in
Jobs bei den sie auch bei Vollzeit weniger als das Existensminimum verdienen!Das verletzt dieses nicht nur sondern tritt es mit Füßen.Warum hat noch nie ein Politiker der Linken(von den anderen erwarte ich es ja gar nicht) verfassungsklage eingereicht?
Mit sozialistischen Gruß verbleibe ich,....
Peter Mögebier,Hamburg
Sehr geehrter Herr Mögebier,
wir teilen Ihre Auffassung zur Verletzung des Grundgesetzes durch die Art und Weise der Behandlung von Hartz IV-Empfängerinnen und Hartz IV-Empfängern. Eine Klage gegen das Gesetz ist nur möglich, wenn ein Viertel der Mitglieder des Bundestages sie einreichen. Wir stellen leider nicht ein Viertel der Mitglieder und die Mitglieder der anderen Fraktionen sind zu einer solchen Klage nicht zu bewegen. Allein können wir nur klagen, wenn es um unsere Rechte, die Rechte der Fraktion oder des Bundestages geht.
Wir unterstützen allerdings eine Hartz IV-Empfängerin bzw. einen Hartz IV-Empfänger, die bzw. der dagegen klagt, damit die Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Inzwischen ist es gelungen, dort liegt eine zulässige Verfassungsbeschwerde. Wir müssen abwarten, wann und wie das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi