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Gregor Gysi
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Frage von Gerd S. •

Frage an Gregor Gysi von Gerd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi
Ich möchte gerne von Ihnen wissen warum im Landkreis Dahme Spreewald vom Jobcenter die Bürger unterschiedlich in der Grunsicherung berechnet werden. Viele Bürger bekommen in der Grundsicherung 382,00 Euro .,Andere bekommen als Grunsicherung 415,00 Euro. Wie kann dieser Zustand zusammen kommen, das im Jobcenter unterschiedliche Zahlungen geleistet werden? Obwohl die gleichen vorraussetzungen bestehen!!!!!

Meine nächste Frage,die Mitarbeiter des Jobcenters haben doch eine beratende Funktion?Dann kann ich es nicht verstehen das die Mitarbeiter des Jobcenter den Bürger nicht in beratender Funktion zur Seite stehen.Es wird vom Amt versucht sowenig wie möglich an Leistungen zu zahlen.

Neuerdings ist es im Amt Lübben so,wenn einer Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid eingelegt, werden die Zahlungen vom Amt eingestellt.
Ich empfinde diese Aktion des Jobcenters als Einschüchterung gegen den Betroffen! Man muß dann zum Amt, dort muß man vorsprechen und bekommt dann einen Scheck in die Hand gedrückt der bei Einlösung auch noch 6,50 Euro kostet.
Die Arbeitsmethoden des Jobcenters in Lübben ist nicht bürgerfreundlich sondern bürgerfeindlich
Einschüchterung sind an der Tagesordnung.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie sich dieser Sache annehmen würden.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Soltau

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Soltau,

Ihre Nachricht vom 4.4. hat mich erreicht.
Nachstehend können Sie entnehmen, wie ich mich an das Jobcenter in
Lübben gewandt habe.
Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich sie Ihnen übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

Jobcenter Lübben
Geschäftsführung
Weinbergstraße 1A
15907 Lübben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr G. S. aus Lübben/Spreewald hat sich schriftlich an mich als Bundestagsabgeordneten gewandt.

Er schildert, dass Grundsicherung bei gleichen Voraussetzungen durch das Jobcenter in unterschiedlicher Höhe bezahlt werden soll. Ein Teil der Bürgerinnen und Bürger bekäme 382,00 € ein anderer Teil 415,00 €. Dies wäre nicht nachvollziehbar. Für eine Prüfung und Auskunft wäre ich Ihnen dankbar.

Darüber hinaus schildert er, dass Bürgerinnen und Bürger, die einen Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid einlegen, anschließend keine Zahlung mehr bekämen. Sie müssten dann zum Jobcenter gehen und bekämen einen Scheck, für den sie auch noch 6,50 € bei Einlösung aufwenden müssen. Auch diesbezüglich bitte ich Sie um Prüfung. Auch hier wäre ich für eine baldige Auskunft dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gysi

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