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Gregor Gysi
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Frage von Ralf S. •

Frage an Gregor Gysi von Ralf S. bezüglich Recht

Rechtsstaat ?

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

vor etwa 20 Jahren habe ich mich über meinen Chef wegen seiner rechtsradikalen Äußerungen lediglich beim Gesamt-Vorstand eines gemeinnützigen Vereins, wo ich als Buchhalter tätig war, beschwert.

Er meinte z.B. "das für Asylanten der Ofen wieder angeheizt gehört oder "alle psychisch Kranken vergast gehören". Mich selbst hatte er ebenfalls schikaniert und beleidigt,.

Die Beschwerde verlief im Sande und etwa ein halbes Jahr später wurde mir aus fadenscheinigen Gründen gekündigt.

Was ich bis heute nicht verstehe - warum konnte er überhaupt eine Privat-Klage auf Unterlassung meiner wahren Behauptung beim Landgericht erwirken ? Nebenbei - 2 Zeugen wurde einfach ebenfalls nicht geglaubt.

Machte dies Schule, wo würde doch jedwedes Beschwerderecht von Arbeitnehmern ausgehöhlt - oder ?

Bei der Berufung vor dem OLG Hamm sagte mir der Richter dann, daß das Ganze vor dem Arbeitsgericht gemußt hätte. Toll - dann wäre nämlich meine Rechtsschutzversicherung eingetreten. Es wurde einfach weiterverhandelt und ich bin durch Vergleich auf ca. 6.000 DM Kosten unschuldig hängengeblieben.

Wozu gibt es denn nach dem Grundgesetz das Recht auf den gesetzlich bestimmten Richter ? Ist dies keine Richterwillkür eines Richters vom Landgericht, den Fall einfach anzunehmen, statt ihn dem zuständigen Arbeitsgericht weiterzuleiten - wenn überhaupt der Fall je verhandelt werden durfte ? Und haben meine Anwälte nicht total versagt ? Ich habe inzwischen den Petitionsausschuss und die Landtagspräsidentin des Landes NRW angeschrieben - ohne Erfolg.
Frau Hannelore Kraft hat mir noch nicht einmal persönlich geantwortet und fühlt sich nicht zuständig.

Sie müssen wissen, Herr Gysi, 1994 habe ich im Kampf gegen Rechts einen türkischen Jugendlichen auf dem, bereits am Boden liegend, mehrfach mit einem Baseballschläger auf dem Kopf eingeschlagen wurde, das Leben gerettet. Ich wurde dabei selbst verletzt. Es ist alles aktenkundig und ich habe noch alle Belege.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schlepphorst,

Ihre Nachricht vom 21. Februar hat mich erreicht.
Offenkundig hat Ihr Chef diese Äußerungen bestritten. Im Einzelnen kann ich jetzt die Beweiswürdigung nicht nachvollziehen.
Auf jeden Fall bewundere ich Ihr Engagement gegen Rechtsextremismus.
Es tut mir leid, dass Sie bei der Justiz keinen Erfolg hatten.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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