Frage an Gregor Gysi von Erhard J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gregor Gysi,
in der BRD gilt, dass Recht Ländersache und der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist.
Wie ist aber die Sache, wenn der Justizminister selbst gegen ein Strafgesetz (z.B. 271 StGB) verstoßen hat?
Falls an der Sache was dran ist, wird er doch die Anweisung geben, dass das *Vor*Ermittlungsverfahren unverzüglich und unaufgeklärt eingestellt werden muss.
Was kann man tun, dass das Verfahren dennoch frist- und formgerecht bearbeitet und mit einer Entschei- dung basierend auf Recht und Wahrheit abgeschlossen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Sehr geehrter Herr Jakob,
selbstverständlich wäre ein Justizminister in einem eigenen
Ermittlungsverfahren verpflichtet, keine Weisung zu erteilen. Alles
andere wäre rechtswidrig. Aber Sie wissen, dass das Leben verschiedene
Wege geht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi