Frage an Gregor Gysi von Helmut R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi, Berlin,11.01.2013
Am 17.12. vergangenen Jahres hatte ich Ihnen eine Frage nach dem Rechtsstatus Berlins gestellt.
Eine Zwischenantwort erhielt ich von Ihnen am 20.12.2012; in Ergänzung dazu schreibt mir Ihr Büro eine "Wischiwaschi-Antwort",datiert mit 10.01.2013. Deshalb nochmals konkretisiert: "Ist Berlin Alt- bundesland- und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?". In dem Schriftsatz Ihres Büros wird mir erklärt auf welcher Rechtsgrundlage "Ostberlin" zum "Beitrittsgebiet" gehört. Aber Westberlin war doch immer ein völkerrechtliches "Eigengebilde", nicht zur BRD gehörig. Haben wir nun 14 Jahre nach der Maueröffnung in Berlin immer noch 2 verschiedene Berlin?? Manchmal,wenn in den Medien von der "City-Wesr" gesprochen wird und nach der Antwort Ihres Büros vom 10.01.2013 muß man davon ausgehen. Über eine KLARE Antwort auf meine Frage durch Sie freue ich mich und bedanke mich dafür schon im Voraus. Übrigens habe ich von anderen Berliner Anwälten anderer Parteien gar keine Antwort bislang zu dem Thema erhalten. Abschließend wünsche ich Ihnen für 2013 alles Gute und Ihrer Partei bei den bevorstehenden Wahlen ein erfolgreiches Abschneiden.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
um auf Ihre Frage zurückzukommen, muss ich darauf verweisen, dass der 2+4 Vertrag weder Berlin (West) als altes Bundesland noch Berlin (Ost) als DDR behandelt. Berlin nimmt dort eher einen Sonderstatus ein. In Art. 1 ist die Rede von den Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlin. Im Einigungsvertrag ist in Art. 1 Abs. 1 geregelt, welche Bundesländer hinzukommen. In Art. 1 Abs. 2 wird dann geregelt, dass die 23 Bezirke von Berlin das Land Berlin bilden. Auch der Art.3 hat eine gewisse Relevanz. Es gibt also nach meiner Einschätzung keine gesetzliche Regelung, die Berlin zum alten Bundesland erklärt.
Hinsichtlich der Löhne, der Kosten und der Strukturen kommt es auf jedes Einzelgesetz an. Z.B. ist eben im Krankenversicherungsrecht geregelt, dass Berlin wie ein altes Bundesland behandelt wird.
Es gut mir leid, dass ich Ihnen keine weiteren Auskünfte geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi