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Frage von Otto K. •

Frage an Gregor Gysi von Otto K. bezüglich Kultur

Lieber Herr Gysi,

Mit einer gewissen Enttäuschung habe ich Ihre Abstimmung zum Beschneidungsgesetz zur Kenntnis genommen.
Sie haben damit die Position all derer, die sowohl in der islamischen wie in der jüdischen Glaubensrichtung diesem Verstümmelungsritual skeptisch gegenüber stehen, geschwächt. Es mag ja sein, dass der alternative Vorschlag im Bundestag (straffreie Beschneidung erst nach Zustimmung des mindestens 14 Jahre alten Beschneidungsopfers) den islamischen wie den (orthodox) jüdischen Teil der Bevölkerung überfordert haben. Aber auch noch Eltern, die weder aus dem islamischen noch aus dem jüdischen Kulturkreis stammen, die straflose Beschneidung ihres Jungen zu ermöglichen ist wohl das letzte, was hätte kommen dürfen.

Sinnvoller wäre es gewesen, die Bedingungen für eine Aussetzung der Strafverfolgung dort anzureißen, wo es auch hingehört: im Strafrecht durch einen Absatz 3 von § 223 StgB mit der Formulierung: "Eine Freistellung von Strafverfolgung im Fall religiös motivierter Knabenbeschneidung wird durch ein Beschneidungsregulierungsgesetz geregelt".

Gegenstand eines solchen Gesetzes müsste sein:

1. Pflicht zur Aufklärung der Eltern über medizinische Risiken und Folgen einer Beschneidung durch einen Amtsarzt.

2. schriftlich dokumentierte Zustimmung beider Elternteile zu einer Beschneidung.

3. Beschneidung nur unter amtsärztlicher Aufsicht.

4. Klarstellung, dass weder eine Krankenkasse noch eine staatliche Kasse an den Kosten beteiligt werden darf.

5. und Hauptsächlich: ein nicht verjährbares und einklagbares Anrecht des Kindes gegenüber seinen Eltern auf eine nicht unerhebliche (satte fünfstellige) finanzielle Entschädigung.

Damit wäre zumindest die Position aller Eltern gestärkt, die bislang dem sozialen Druck ihrer Umgebung entgegen ihren eigenen Bedenken nachgegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Küpper

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Sehr geehrter Herr Küpper,

Ihre Nachricht vom 21. Dezember hat mich erreicht.
Im Bundestag hätte es keine Mehrheit für die strafrechtliche Freistellung gegeben. Abgesehen davon füge ich Ihnen meine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten bei. Vielleicht können Sie dann meine Position besser verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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