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Frage von Helmut R. •

Frage an Gregor Gysi von Helmut R. bezüglich Recht

Berlin,17.12.2012
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,

hatte bereits vor längerer Zeit eine Antwort auf meine Frage zu erhalten-leider vergebens.Nun noch einmal: Mich treibt die Frage um auf welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Hauptstadt Berlin den Status ALDBUNDESLAND besitzt.Nach einer Zuzahlungskontroverse vor Jahren hatte man mir er- klärt das ehemalige "Ostberlin" gehöre nicht zum "Einzugsgebiet OST",sondern zum "Altbundesland Berlin".Die Rechtsgrundlage dafür konnte mir bis heute niemand benennen.Deshalb die Frage an Sie,verehrter Herr Dr.Gysi als Bundestagsabgeordneter,Berliner und Anwalt danach.Besten Dank für Ihre Antwort im voraus Helmut Richter

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Sehr geehrter Herr Richter,

die Zuordnung von Berlin zu den alten Bundesländern hängt damit zusammen, dass die Mehrheit der Bevölkerung aus dem ehemaligen Westteil und nicht aus dem ehemaligen Ostteil stammt, man andererseits aber nur eine begrenzte Zeit lang eine unterschiedliche Behandlung von Ost und West Berlinerinnen und Berlinern hinnehmen wollte. Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung habe ich Ihre Frage an unsere juristische Mitarbeiterin weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrter Herr Richter,

Ost-Berlin gehört gem. Art. 3 Einigungsvertrag zum „Beitrittsgebiet“.

Das hatte bzw. hat zur Folge, dass auch die OstberlinerInnen in vielen Bereichen schlechter gestellt waren als die Menschen im Westen. So bekamen sie bspw. bis Ende 2009 gem. § 73 BBesG i.V.m. den BesÜV eine niedrigere Besoldung als Beamte, Richter und Soldaten im Westen - was das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Februar 2003, AZ 2 BvL 3/00 als verfassungsgemäß bewertet hat.

Im Krankenkassenversicherungsrecht hingegen wurde Ostberlin gewissermaßen als Nicht-Beitrittsgebiet behandelt. Nach § 308 III 3 1. Halbsatz SGB V a.F. galten seit dem 1. Januar 1995 u.a. die „Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands“ (§§ 308 ff. SGB V) im Land Berlin grundsätzlich nicht mehr, so dass bspw. für ganz Berlin nur noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und die Beitragsbemessungsgrenze West (BBG-West) galten. In § 308 III 3 2. Halbsatz SGB V a.F. heißt es wörtlich, dass Ostberlin im Rahmen bestimmter SGB-V-Vorschriften (bspw. das Krankengeld betreffend) „ als zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober 1990 gehörig“ gilt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 wurde auch das übrige Beitrittsgebiet in die Rechtsvereinheitlichung in der Krankenversicherung einbezogen. Aber auch 21 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit gibt es noch keine gleichwertigen Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik.

Die Fraktion DIE LINKE hält an der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West fest. Vordringlich ist die Beseitigung aller Diskriminierungen, wie zum Beispiel die Angleichung des niedrigeren Rentenwerts in Ostdeutschland an den Rentenwert West. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich auch für eine sozial gerechte Überführung der DDR-Altersversorgung in das bundesrepublikanische Recht ein. Denn die bestehenden Regelungen bringen ganze Berufsgruppen um große Teile ihrer Rentenansprüche. Wir fordern die Anhebung der ostdeutschen Löhne und Gehälter bei gleicher Arbeitszeit an das westdeutsche Niveau.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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