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Frage von Klaus L. •

Frage an Gregor Gysi von Klaus L. bezüglich Soziale Sicherung

bitte beantworten Sie mir folgende Frage

wie stehen Sie zu den Sanktionen im SGB II und wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz?

Aber irgendwo ist es vorbei mit der Gelassenheit, und bei Ralph Boes ist das jetzt der Fall. „Diese Politiker, die sich nicht an das Grundgesetz halten, die gehören alle ausgetauscht. Dafür braucht es keine Mehrheit, sondern einen Menschen, der seine Stimme erhebt und sich mit seinem Leben dafür einsetzt.“ Ralph Boes hält sich für diesen Menschen.

Ralph Boes hungert jetzt schon seit 18 (!) Tagen, um die menschenunwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung ins öffentliche Bewusstsein zu rücken..

Ich möchte gern Ihre persönliche Meinung und nicht die der Partei erfahren.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lehmann,

ich halte die Sanktionen im SGB II für grundgesetzwidrig. Mit Hartz IV soll bekanntlich das Existenzminimum eines Menschen gesichert werden. Wenn man das Existenzminimum kürzt, gewährt man es nicht mehr. Das aber verletzt die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Beides wird durch das Grundgesetz gesichert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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