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Frage von Else U. •

Frage an Gregor Gysi von Else U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gysi,

mich würde doch einmal interessieren, warum man bei uns immer von einem
Renteneintrittsalter spricht und nicht von Rentenbeitragszeiten.
Denn ich bin der Meinung, wenn man z.B. nach 48 Jahren Beitragszeit mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, sollten hier keine Kürzungen mehr vorgenommen werden.
(Mir hat man mitgeteilt, dass ich aber nach dieser Beitragszeit (2016) trotzdem noch
9,3% Abzug in Kauf nehmen soll).
Sagen Sie mir doch bitte wo hier noch Gerechtigkeit ist, wenn man dann anderen Leuten nach 30Jahren eine Zusatzrente zugesteht.
Ich bin der Meinung, wenn man grundsätzlich alle Menschen gleich behandelt, dann sollte man die Rentenbeitragsjahre berücksichtigen und nicht immer vom Alter aus gehen.
Ferner sollte man grundsätzlich auch die Beamten und selbstständigen mit in die BFA einzahlen, dann sind alle gleich und die Beamten bekommen dann keine 75% -80% vom letzten Brutto, obwohl nie etwas bezahlt wurde und der normale Bürger soll immer weniger, in Zukunft bis zu 43% nur noch vom letzten Netto bekommen. Von den ganzen anderen Vorteilen abgesehen (Beihilfe in der KV billig privat versichert und vieles mehr). Wo ist hier noch Gerechtigkeit.
Auch die Steuer auf die Rente sollte nach einem normalen Drittsatz gerechnet werden. Denn schließlich wissen Sie aufgrund der Beitragsleistung in der BFA, wieviel Jahre ohne Berücksichtigung bei der Einkommensteuer Beiträge geleistet worden sind.
z.B. bei mir falls ich mir 63Jahren in Rente gehe von 48Jahren konnte ich nur ab 2005 11Jahre meine RV Nettoabzüge steuerlich berücksichtigen. Soll aber dann 89% der Rente versteuern. Bei mir würde das rechnerisch aber nur 50% AGA + 11,5% gleich 61,5% ausmachen. Erklären Sie mir warum ich 27,5% mehr versteuern soll. Dieses nur weil ein Beamter geklagt hatte. Nur der hat nie von versteuertem Geld AN RV Beträge bezahlt.
Aber auch hier hat ja mal wieder nur der Beamte die Entscheidung getroffen und der normale Bürger darf immer nur bezahlen. MFG

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uterhardt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Oktober. Selbstverständlich muss es Möglichkeiten geben, vorzeitig ohne Abzüge in Rente zu gehen, wenn bestimmte Beitragszeiten absolviert sind. Eigentlich müssten 45 Jahre dafür genügen. Außerdem müssen Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungs- und Studienzeiten anders anerkannt werden. Unabhängig davon muss aber gelten, dass die Menschen ab 65 in Rente gehen können und die Verschiebung auf 67 Jahren zurückgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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