Frage an Gregor Gysi von Jan F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
seit ich erfahren habe, dass auch in Deutschland 40% des gesamten Handels mit Wertpapieren und solchen Zettelchen, die es gerne wären, von Computern durchgeführt werden, die in Bruchteilen von Sekunden auch winzigste Kursschwankungen ausnutzen, beschäftigt mich eine juristische Frage:
Dürfen Computer überhaupt rechtskräftige Kaufverträge abschließen? Muss da nicht eine Person, welcher Natur auch immer, gegenzeichnen? Und wären Sie bzw. die Fraktion DIE LINKE bereit, einen Antrag im Bundestag einzubringen, der aufgrund des o.g. Umstandes einen Verbot des Computerhandels fordert?
MfG Jan Frisch
Sehr geehrter Herr Frisch,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Oktober, die ich zuständigkeitshalber mit der Bitte um Beantwortung an die Abgeordnete Dr. Barbara Höll weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrter Herr Frisch,
meine Kollege Gregor Gysi bat mich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen.
Das Problem des computergestützten Hochfrequenzhandels ist nicht neu, die Finanzkrise hat die negativen Auswirkungen deutlich vor Augen geführt.
Ein Computer führt aber an sich keine selbständigen Aktionen durch, er wird lediglich als Medium verwendet, programmiert durch den Mensch. Die negativen volkswirtschaftlichen Effekte des Hochfrequenzhandels sind endlich auch bei der Bundesregierung angekommen, die diesen per Gesetz einschränken will. Das ist jedoch alles Makulatur, der rote Teppich für die Finanzindustrie bleibt. Die Fraktion DIE LINKE ist der Ansicht, das der Kauf und anschließende Verkauf von Finanzprodukten innerhalb von Millisekunden keinerlei Wertschöpfung erzeugt, er dient lediglich der Spekulation mit dem Ziel selbst bei kleinsten Wertunterschieden einen größtmöglichen "Gewinn" einzufahren, daher werden oft massive Volumina bewegt. Die Markttransparenz wird dadurch nicht verbessert, im Gegenteil sogar verzerrt. Hochqualifiziertes Personal sowie hochentwickelte Computertechnologie wird in der unproduktiven Suche nach Schwächen der Handelssysteme verschwendet. Unserer Meinung nach sind die angestrebte Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler, das Verbot bestimmter Handelspraktiken sowie die Prüfung der zum Hochfrequenzhandel verwendeten Algorithmen vollkommen unzureichend. Der Hochfrequenzhandel gehört daher abgeschafft. Als Instrument zur Bekämpfung des Hochfrequenzhandels wäre die Finanztransaktionssteuer wunderbar geeignet. Sie würde 99,9 Prozent dieser Finanzgeschäfte im Sekundentakt unrentabel machen. Dafür ist allerdings eine Besteuerung aller Finanzmarkttransaktionen – Aktien, Anleihen, Derivate und Devisentransaktionen – zu einem einheitlichen Steuersatz notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Höll