Frage an Gregor Gysi von Heidi T. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich (Jahrgang 1949) habe in der DDR mein 1970 geborenes erstes Kind (100 % behindert) seit der Geburt zu Hause gepflegt (Kind verstorben im September 1993). Nach den damaligen Gesetzen hatte ich einen Anspruch auf eine ausreichende Altersrente für die Pflege. 1973 wurde mein zweites gesundes Kind geboren. Von 1977 - 1986 war es mir möglich, zusätzlich nachts Heimarbeit in Teilzeit zu verrichten.
Nach der Wende und dem Rentenreformgesetz wurden diese Pflegezeiten einfach in Berücksichtigungszeiten umgewandelt - ohne finanziellen Ausgleich! - heute bekomme ich mit 63 Jahren eine Rente von 459,-- €. Die Pflegejahre sind einfach aus der finanziellen Sicht gestrichen worden. Ich fühle mich in meinen Grundrechten zutiefst verletzt. Ich denke, dass mein Fall kein Einzelfall ist. Was kann ich tun, um auf dieses Problem aufmerksam zu machen? Wie kann ich kämpfen für eine ausgleichende Entschädigung? Macht eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Sinn? Kann mir jemand in dieser verzweifelten Lage weiterhelfen?
Hochachtungsvoll
Heidi Trappiel
Sehr geehrte Frau Trappiel,
Ihre Nachricht vom 13. September hat mich erreicht.
Sie beschreiben eine grobe Ungerechtigkeit. Gegen den Rentenbescheid können Sie natürlich Widerspruch einlegen und sich dann zum Sozialgericht begeben. Sie können versuchen, bis zum Bundesverfassungsgericht vorzudringen. Allerdings rate ich Ihnen, diesbezüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Sie den Weg erfolgreich beschreiten können.
Wir werden auf jeden Fall weiter für Gesetzesänderungen kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi