Frage an Gregor Gysi von Dietmar J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Gregor Gysi,
Sie schrieben am 06.08. Herrn Stickler, jede r sei zu Widerstand berechtigt gegen jeden, der versuche, unsere Rechtsordnung zu beseitigen, doch müsse dies ein Angriff auf die demokratische Grundstruktur der Bundesrepublik Deutschland sein. - So etwas könnte doch nur einer gewaltbefugten Macht gelingen, deren Partizpanten sich gegenseitig unterstützen und decken. Ich kenne nur eine: Juristen!
IST DER ART. 20/4 GG NICHT DAS LETZTE MITTEL DER VERNUNFT, DAS BÜRGERN ERMÖGLICHT, GERECHTIGKEIT HERZUSTELLEN, WENN DAS GEWALTMONOPOL DES STAATES VERSAGT HAT? Natürlich muß ein "Kohlhaase" dann die Mehrheit des Volkes hinter seiner Gewalthandlung wissen und zuvor jede zumutbare Möglichkeit genutzt haben, daß der Staat seine VerANTWORTung beweisen kann, und dies auch belegen können.
Vieles, was vor und in Gerichten passiert, ist unzumutbar, verletzt das Selbstbestimmungsrecht Betroffener! Grundrechtsverletzungen auf dem Rechtsweg durch Juristen (Verweigerung des rechtlichen Gehörs) sind viel häufiger als Politiker wahr nehmen. Nur wenige Bürger sind so übel rechtsverletzt, daß sie ihre Lebenszeit mit Juristerei verplempern und fit genug, sich bis Karlsruhe durchzuboxen. Hinzu kommt, daß Rechtsverletzungen auf dem Rechtsweg unjustiert bleiben, weil Bürgern mit dem § 93d BVerfGG auch die "letzte Chance" genommen wird. Dieses Gesetz erlaubt schon seit 1993, Klagen von Bürgern ohne Begründung abzuweisen.
Warum so viel Diktatur in unserer Demokratie?
Wir sollten uns also nicht wundern über so viel Unrecht. Große Menschenhäufen lassen sich nur durch Konsequenzen zu einem rechten Verhalten bewegen. Bleiben die aus, ist dem Machtmißbrauch Tür und Tor geöffnet und Politiker haben immer mehr Arbeit, die immer erfolgloser gerät. Erstaunlich, wie begeistert Juristen daran arbeiten, sich entbehrlich zu machen. Das Internet ist eine machtvolle Konsensmaschine. Wahrheitsgemäß komprimierte Informationen lassen sich auch durch viel Volk beurteilen ...
Fr Gr!
Sehr geehrter Herr Jacobi,
Ihre Nachricht vom 31. August hat mich erreicht.
Die Bedeutung des Widerstandsrechts im Grundgesetz besteht darin, dass ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich legitimiert wird. Diese Regelung war eine Schlussfolgerung aus der Nazidiktatur. Man wollte zum Ausdruck bringen, wenn eine solche Gefahr bestünde, haben sämtliche Bürgerinnen und Bürger ein Widerstandsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi