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Gregor Gysi
DIE LINKE
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Frage von Jörg P. •

Frage an Gregor Gysi von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi

Allein 14 000 Haushalte im Bereich der neuen Berliner - Flughafen BER sollen nach Auffassung der FBB nicht lärmschutzgerecht hergestellt werden können und mit 1 / 3 des Verkehrswertes entschädigt werden, wobei die Gutachten zur Entschädigung wohl wie bei den fehlerhaften Vereinbarungen zum Schallschutz von der FBB selbst kommen werden. Über 30 000 Menschen allein im Berliner Umland werden ruiniert, verhöhnt und / oder um ihre Gesundheit und um Ihre Lebenswerk gebracht. Tausende werden ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können . - Diese Maßnahmen durch die FBB werden vom Ministerpräsidenten Platzeck selbst als exzellenter Schallschutz bezeichnet, der m.E. als Vertreibung bezeichnet werden kann. Auch die Bundesregierung tut nichts und missachtet die wissenschaftlichen Ergebnisse - das Fluglärm wirtschaftliche und soziale Schäden verursacht. Die Ärztekammer bezeichnet die Gesetze zum Lämschutz als veraltet. Prof. Greiser geht davon aus, dass an den Flughäfen Frankfurt oder Berlin pro Jahr und Standort 5000 Menschen zusätzlich mit Herzinfarkten und Schlaganfällen erkranken werden, was u.a. bedeutet, dass 170 Menschen jeweils in Berlin oder Frankfurt streben werden
Sie haben mich auf dieser Seite aufgefordert, Sie wissen zu lassen, ob ich wissen will warum man die Linken wählen soll, die in Brandenburg und auch in Berlin mit dem BER das größte menschenverachtende Projekt seit dem 2. Weltkrieg zu verantworten hat. Ich bitte darum.

Was verstehen Sie unter Ihrer Forderung, dass die Schwertsbetroffenen besser Schallschutz erhalten sollen, wenn eine Abgeltungsklausel von 30 % als Maximalaufwand für Schallschutz – als einmalige Entschädigungszahlung – nur gezahlt werden soll ?
Wann haben Sie z.B. dem VUV - Verein gespendet, um z.B. beim OVG Brandenburg die von Ihnen geforderten Schallschallschutzmaßnahmen für die Bürger zu erhalten ?
Was werden Sie tun, damit der BER nicht ohne Schallschutzmaßnahmen für die Bürger in Betrieb geht ?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pohland,
meine Partei hat sich zunächst für einen völlig anderen Standort eingesetzt, nämlich Sperenberg. Sie wissen, dass dies an anderen gescheitert ist. Für die Entscheidung Schönefeld trägt meine Partei keine Verantwortung. Als sie in die Berliner Regierung bzw. in die Brandenburger Regierung kam, war die fehlerhafte Entscheidung bereits gefällt worden. Nun geht es um Flugrouten und um den größtmöglichen Schallschutz. Hierfür streite ich seit geraumer Zeit. Wir haben mit zwei Spenden von je 3.000,00 € z. B. die Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Flugrouten und anderes mit ermöglicht. Untätigkeit können Sie mir diesbezüglich nicht vorwerfen. Ich führe auch Auseinandersetzungen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Parteien, aber auch in den eigenen Reihen. Auf jeden Fall scheinen die Gerichte beim Schallschutz den Bürgerinnen und Bürgern helfen zu wollen. Im Augenblick muss verhindert werden, dass der Betreiber durchsetzen kann, dass bei geschlossenem Fenster auch noch die Grenze von 55 dz überschritten werden darf. Das widerspricht der geltenden Beschlusslage und ist nicht hinnehmbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrter Herr Pohland,

meine Partei hat sich zunächst für einen völlig anderen Standort eingesetzt, nämlich Sperenberg. Sie wissen, dass dies an anderen gescheitert ist. Für die Entscheidung Schönefeld trägt meine Partei keine Verantwortung. Als sie in die Berliner Regierung bzw. in die Brandenburger Regierung kam, war die fehlerhafte Entscheidung bereits gefällt worden. Nun geht es um Flugrouten und um den größtmöglichen Schallschutz. Hierfür streite ich seit geraumer Zeit. Wir haben mit zwei Spenden von je 3.000,00 € z. B. die Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Flugrouten und anderes mit ermöglicht. Untätigkeit können Sie mir diesbezüglich nicht vorwerfen. Ich führe auch Auseinandersetzungen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Parteien, aber auch in den eigenen Reihen. Auf jeden Fall scheinen die Gerichte beim Schallschutz den Bürgerinnen und Bürgern helfen zu wollen. Im Augenblick muss verhindert werden, dass der Betreiber durchsetzen kann, dass bei geschlossenem Fenster auch noch die Grenze von 55 dz überschritten werden darf. Das widerspricht der geltenden Beschlusslage und ist nicht hinnehmbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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