Frage an Gregor Gysi von Stefan S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
in Ihrer Doppelkompetenz als Jurist und Politiker habe ich ein paar Fragen des Grundgesetzes betreffend:
Art. 20, Abs. 4 besagt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Hier ist gerade in Verbindung mit ESM-Vertrag und seine Funktion zur Aushebelung der demokratischen Rechte souveräner Staaten, sowie der kritiklosen Funktion von überwiegenden Teilen der Legislative und Judikative, sowie der willigen Exekutive insbesondere, unklar, wann nach juristischen UND politischen Gesichtspunkten die Situation erreicht ist, dass diese Ordnung abgeschafft ist!
Wann ist nach Ihrer Meinung diese Situation erreicht, die das Widerstandsrecht des einzelnen Bürgers (u.U auch mit Gewalt) rechtfertigt?
Ist das Widerstandsrecht erst dann gegeben, wenn die Ordnung bereits beseitigt wurde?
Wenn die Ordnung bereits beseitigt wurde (und damit auch das Grundgesetz): Besteht dann überhaupt noch dieses Widerstandsrecht?
Oder ist das Widerstandsrecht auch schon bei der VORBEREITUNG zur Beseitigung der Ordnung gegeben, wenn also die Ordnung zwar noch nicht beseitigt wurde, aber droht, beseitigt zu werden?
Mit freundlichen Grüssen:
Stefan Stickler
Sehr geehrter Herr Stickler,
Ihre Nachricht vom 2. August hat mich erreicht.
Sie sind gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, zum Widerstand berechtigt. Ein Unternehmen beginnt mit den ersten Handlungen in dieser Richtung. Dabei muss es aber um den Versuch gehen,die demokratische Grundstruktur der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Diese Situation dürfte noch nicht gegeben sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi