Frage an Gregor Gysi von André M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich schreibe Sie an als Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß auch das novellierte Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist und neu gefaßt werden muß. Neben dem negativen Stimmgewicht ging es dabei vor allem um die Überhangmandate. Was halten Sie in diesem Zusammenhang von folgendem Vorschlag:
In Zukunft wird nur noch ein Viertel der Sitze des Bundestages durch Direktmandate besetzt, die restlichen drei Viertel über die Landesliste. Dazu müßte man nur die Wahlkreise vergrößern, so daß sich ihre Zahl halbiert.
Ergebnis ist eine Verringerung des Gewichtes der Erststimmen, was meiner Meinung nach gerechtfertigt ist, da die Bundestagswahl ihrem Wesen nach eine Verhältniswahl ist. Und das Phänomen der Überhangmandate dürfte damit vom Tisch sein, denn bei nur 25% Direktmandate ist es unwahrscheinlich, daß eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden.
Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
André Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihre Nachricht vom 26. Juli hat mich erreicht.
Ich würde die Wahlkreise nicht noch stärker vergrößern. Dann besteht die Gefahr, dass eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter sich nicht mehr der Probleme des Wahlkreises ausreichend annehmen kann.
Es genügte schon, wenn eine Verrechnung der Zweitstimmen bundesweit erfolgte und die dann noch verbleibenden Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden würden. Auch dann hätten wir einen klaren Vorrang für das Verhältniswahlrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi