Frage an Gregor Gysi von Alfred A. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Dr. Gysi,
derzeit ist das Thema „Meldeauskünfte“ in den Medien. Wie stehen Sie dazu ? Was würden Sie persönlich machen, wenn Sie z.B. als Unternehmerin eine Rechnung nicht bezahlt bekommen, der Kunde verzogen ist und Sie beim Meldeamt keine Auskunft bezügl. der neuen Adresse erhalten, oder aber, Sie haben ein vermietetes Objekt, laufen nun als Vermieter hinter Ihrem Mieter her (der ist ausgezogen ist), da Ihr ehem. Mieter die Mietnebenkosten noch nicht bezahlt hat, aber Sie erhalten die Adresse vom Amt nicht mehr. Können Sie mir hier einmal sagen, was Sie dann machen würden? Können Sie sich vorstellen, falls man keine Adresse erhält, dass das ganze Rechtssystem in Frage gestellt wird, denn auch Anwälte, Inkassofirmen, oder aber Behörden selbst benötigen diese Daten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
MfG
Alfred Arnold
Sehr geehrter Herr Arnold,
Ihre Nachricht vom 9. Juli hat mich erreicht.
Ich habe regelmäßig darauf hingewiesen, dass Gläubiger eine Chance haben müssen, die Anschrift von Schuldnern zu erfragen. Anders können Sie keine Prozesse führen und keine Vollstreckung durchführen. Dieser Fall muss meines Erachtens gesondert geregelt werden. Das bedeutet aber nicht, dass jede und jeder willkürlich von jeder und jedem die Anschrift erfahren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi