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Gregor Gysi
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Frage von Hartwig O. •

Frage an Gregor Gysi von Hartwig O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gysi,

zunächst einmal vielen Dank für Ihr Auftreten in der Vergangenheit. Bitte lassen Sie die Linke nicht kaputtgehen wie es doch seit einiger Zeit den Anschein erweckt.

Ich habe folgende Frage: Der Herr Bayern-LB F1 Kapitän wurde wohl zu über 8 Jahren Haft verurteilt. Im ersten Moment habe ich gedacht, dass dies eine gute Sache ist. Etwas später stellte sich die Frage für mich warum Menschen die ein für andere Menschen sehr viel schlimmeres Verbrechen begehen weniger bestraft werden ( http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/kinderschaender-zeigt-sich-nach-20-jahren-selbst-an-1.2771685 , nur als Beispiel).
Mir ist klar, dass es problematisch für Sie ist Stellung zu beziehen, da gerade Kinder und Vergewaltigungsopfer von Nazis vereinnahmt werden - dennoch würde ich Sie bitten eine verbindliche Antwort auf die Frage zu geben ob ein "Geldverbrecher" mehr bestraft muss als ein, meiner Meinung nach kranker, Sexualstraftäter.

Ich denke doch, dass es der Linken um "ein wenig mehr Gerechtigkeit" geht und auch wenn wir doch sehr große Probleme in finanziellen Fragen haben, so denke ich, und glaube auch fest daran, dass ein Menschenleben sehr viel mehr wert ist, auch wenn es "nur" um eine Vergewaltigung geht (es macht mich selber krank die Betonung des letzten Satzes durch Einführungszeichen über das nur zu verdeutlichen).

Herr Gysi, vielen Dank,

Hartwig Oertel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oertel,

Ihre Nachricht vom 29. Juni hat mich erreicht.
Es ist eine Fehlkonstruktion in unserem Strafrecht, dass Eigentums- und Vermögensdelikte strenger bestraft werden als Körperverletzungen oder gar Sexualverbrechen. Das hängt damit zusammen, dass im Kapitalismus das Eigentum mehr galt als die Gesundheit der Menschen. Schritt für Schritt beginnt der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung zu korrigieren. Nach wie vor stimme ich Ihnen aber dahingehend zu, dass die Maßstäbe nicht stimmen.

Wenn jemand allerdings tatsächlich krank ist und deshalb Straftaten begeht, dann muss er in die Psychiatrie und nicht ins Gefängnis. Das ist aber ein Sonderfall.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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