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Frage von Klaus S. •

Frage an Gregor Gysi von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi!

Eine Frage zum Widerstandsrecht des Art. 20, Absatz 4, GG.

Das Vogtland und andere Landesteile Sachsens werden durch den beabsichtigten Landesentwicklungsplan wirtschaftlich und infrastrukturell stranguliert.

Aus Art. 20, Abs. 1, GG ist aber mit der Bekenntnis der BRD zu einem Sozialstaat die gleichberechtigte Entwicklunsmöglichkeit Aller als Staatsziel vorgegeben.

Demnach wäre doch eine Verfassungsbeschwerde oder ein Volksantrag berechtigt?

Ihre Antwort wäre auch deshalb wichtig, da nach Vorliegen des LEP voraussichtlich im September eine 3. Podiumsdiskussion zur eventuell notwendigen Änderung des LEP stattfindet.

Besten Dank im voraus.

Ihr Klaus Seidel aus Plauen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Seidel,

Ihre Nachricht vom 26.Juni hat ich erreicht.
Das Widerstandsrecht im Grundgesetz betrifft den Fall, dass die demokratische Grundstruktur aufgehoben werden soll. So wichtig ein Landesentwicklungsplan wirtschaftlich und infrastruktuell ist, er wird aber wahrscheinlich nicht ausreichen, um eine solche Feststellung zu treffen. Andererseits stimme ich Ihnen aber dahingehend zu, dass ein Landesentwicklungsplan weder wirtschaftlich noch infrastruktuell eine Region strangulieren darf. Der Rechtsweg stünde offen, um dies zu verhindern.

Außerdem möchte ich Ihnen in einem weiteren Punkt Recht geben. In den letzten Jahren sind viele Dinge passiert, weil die Bürgerinnen und Bürger sich zu viel haben bieten lassen. Wir müssen lernen, gegen bestimmte Entwicklungen zu protestieren, mit machtvollen Demonstrationen dagegen anzugehen, sämtliche demokratischen und rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen, um in einer anderen Form eben letztlich doch Widerstand zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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