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Gregor Gysi
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Frage von Horst D. •

Frage an Gregor Gysi von Horst D. bezüglich Wirtschaft

Thema: ESM-Vertrag

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

In Ihren Reden vor dem Deutschen Bundestag haben Sie sehr eindringlich und ausführlich auf die - aus Ihrer Sicht - bestehenden rechtlichen Vorbehalte und auf die möglichen Folgen des ESM-Vertrages hingewiesen.

Meine Fragen:

1. Welche rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten verbleiben den Bürgern, die Ihre Vorbehalte hinsichtlich des ESM-Vertrages teilen?
2. Beabsichtigen Sie bzw. Ihre Partei Rechtsmittel einzulegen und falls ja, welche?
3. Hätten derartige Einsprüche usw. aufschiebende Wirkung?
4. Sofern der ESM-Vertrag inhaltlich bzw. hinsichtlich seiner Auswirkungen mit den Rechten/Regelungen des Grundgesetzes nicht vereinbar ist/sein sollte, aber trotzdem verabschiedet wird, welche Rechts-/Haftungsfolgen würden sich hieraus - Ihrer Einschätzung nach - ergeben?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dormann,

Ihre Nachricht vom 17. Juni hat mich erreicht. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, diesbezüglich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Unsere Fraktion macht von ihrem Recht Gebrauch, eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage gegen den Fiskalvertrag und gegen den ESM-Vertrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Da die Gefahr besteht, dass die Ratifizierung durch Unterschriftsleistung des Bundespräsidenten vorab erfolgt, werden wir zugleich eine einstweilige Verfügung dergestalt beantragen, dass dem Bundespräsidenten die Unterschrift so lange untersagt wird bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde und die Organklage entschieden hat. Meistens regelt das Bundesverfassungsgericht solch eine Angelegenheit telefonisch mit dem Bundespräsidenten. Allerdings gibt es Bestrebungen, dass der Bundespräsident möglichst schnell unterzeichnen soll. Trotzdem hoffen wir, dass über das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich eine Regelung gefunden wird. Solange keine Ratifizierung erfolgt ist, treten keine Folgen ein. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Angelegenheit als grundgesetzwidrig betrachtet, darf der Vertrag auch nicht ratifiziert werden. Sollte er bereits ratifiziert worden sein, müsste Deutschland auf eine Änderung drängen. Das ist allerdings ziemlich kompliziert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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