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Frage von Sonja S. •

Frage an Gregor Gysi von Sonja S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich bin von Geburt 1973 an Schwerbehindert, seit 1989 als voll erwerbsgemindert anerkannt und erhalte seit Einführung der Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung diese als Leistung.
Nun kann ich ja nichts für meine Spastik und dennoch darf ich mir diese spärlich Leistung nicht aufbessern , wie etwa ein Hartz IV Empfänger, der genausowenig bekommt. Warum ist die Höhe der Grundsicherung der von HArtz IV angeglichen worden?Warum darf ich mir nicht mehr als nur 35 Euro dazuerwirtschaften?Hartz IV Empfänger dürfen sich bedeutend mehr dazuverdienen. Als behinderter Mensch hat man auch höhere Ausgaben.Ich rauche nicht ich trinke nicht, habe aber 3 Kinder. Vom Grundsicherungsamt fühle ich mich behandelt wie ein Verbrecher! Es wurde nichts unversucht gelassen um mich aus dem GruSI Bezug zu verbannen.Das funtionierte nicht, also versucht man ständig mir Leistungen zu verwehren auf die ich Anspruch habe! Herr Gysi, finden Sie nicht daß es schon schlimm genug ist wenn man mit einer Behinderung leben muss? Muss man dann noch behandelt werden ,wie ein Arbeitsfähiger der nicht arbeiten will? Wäre es nicht fairer einem GruSi-Empfänger zu erlauben sich seine spärliche Leistungen etwas aufzubessern, nicht nur mit 35 Euro? Genauso mein Rentenanspruch.Warum ändert man die Gesetze nicht dahingehend daß von Geburt an Behinderte die voll Erwerbsunfähig sind schon früher und einfacher EU Rente beziehen können? Würden Sie sich als Behinderter freiwillig in den Bezug von Grundsicherung begeben? Ich glaube nicht. Síe wären eher froh wenn Sie eine Rente bekämen. Mit Grundsicherung ist man auch an Deutschland gefesselt, was mit einer Rente nicht so wäre. Wo bleibt da die Entscheidungsfreiheit?
Ich hoffe nun, daß meine Fragen nicht unbeantwortet bleiben.Ich warte auf eine verständliche Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider

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Sehr geehrte Frau Schneider,

Ihre Nachricht vom 6. Juni hat mich erreicht.

Selbstverständlich stimme ich Ihnen zu, dass man sich jegliche Demütigung, jegliche Erschwerung der Lage eines Menschen in Ihrer Situation sparen sollte. Sie haben auch Recht, dass es wesentlich besser wäre, wenn Sie einen Rentenanspruch hätten. In der DDR war es so, dass Menschen mit solchen Behinderungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres Invalidenrentnerinnen bzw. Invalidenrentner wurden. Hier herrscht allerdings die Auffassung, dass es ohne Beitragszahlung keine Rente gibt. Abgesehen davon, könnte man aber die Regelungen für die Grundsicherung ebenfalls großzügiger gestalten. Dies haben wir schon mehrfach beantragt. Aber Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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