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Frage von Andreas S. •

Frage an Gregor Gysi von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich bin ein eifriger Leser Ihrer Antworten auf AW. Erst einmal fällt auf, dass der mit Abstand größte Teil der Fragen sich auf die Rubrik "Demokratie und Bürgerrechte" bezieht. Es scheint also ein Defizit in dieser Republik diesbezüglich zu geben!

Des weiteren ist sehr auffällig, dass in Bezug auf eine Verfassung, den wachen Bürgern dieser BRD der Art 146 GG zunehmend aufstößt!

Was mich nachdenklich macht, ist Ihre Aussage zur Fragestellung des Herrn P. vom 16.04.2012.

Zitat:
"Bekanntlich ist im Oktober 1990 die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem damaligen Art. 23 beigetreten. Der Artikel musste auf Verlangen der Siegermächte gestrichen werden, damit klar war, dass es nie wieder eine Möglichkeit gibt, dass Teile Polens oder Tschechiens ebenfalls dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten".

Einer früheren Aussage Ihrerseits ist zu entnehmen, dass dies auf Betreiben von Polen und Tschechien geschehen ist.

Ich gehe davon aus, dass den Alliierten klar sein musste das die Streichung dieses Artikels (GG Art. 23 alt) das gesamte Grundgesetz außer Kraft setzen würde!
Denn, wo kein Geltungsbereich, da keine Gesetzeskraft!
Die Verlagerung der zu nennenden Bundesländer in die Präambel des GG ist juristisch als nichtig zu betrachten, da eine Präambel (Vorwort) keine Gesetzeskraft entfaltet.

Frage:
Ist (außer Ihnen als Jurist) überhaupt jemandem im Deutschen Bundestag Bewusst was dies bedeutet?

Wie steht es mit der viel beschworenen Souveränität Deutschlands, wenn die ehemaligen Siegermächte (bzw. Polen und Tschechien) Einfluss auf die Gesetzgebung in unserem Land haben?

Trifft es zu, dass die ehemaligen Siegermächte das Recht haben die Wahlen zum Deutschen Bundestag zu annulieren?

Für Ihre Antwort möchte ich mich im voraus bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwarz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwarz,

der Art. 23 regelte die Möglichkeit von Ländern dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. Die Geltung des Grundgesetzes selbst ergab und ergibt sich nicht aus Art. 23, sondern aus dem Grundgesetz insgesamt, vor allem aus den Schlussbestimmungen. Es gab den 4+2-Vertrag im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit, der die besatzungshoheitsrechtlichen Rechte der Siegermächte beendete.

Insofern könnten sie heute eine Wahl zum Deutschen Bundestag nicht mehr anulieren.

Allerdings gibt es ein Problem, das darin besteht, dass nach dem 2. Weltkrieg niemals ein Friedensvertrag geschlossen wurde. Den will auch die Regierung nicht, weil sie befürchtet, ansonsten zu weiteren Reperationszahlungen verpflichtet zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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