Frage an Gregor Gysi von Fabian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich beziehe mich auf Ihre Rede im deutschen Bundestag zum Thema ESM am 29.03.2012. Darüber hinaus möchte ich den Bogen zum Beitrag von J. D. am 7.2.2012 spannen.
Aus ihrer brillianten Analyse ergibt sich für mich die Frage: Begeht die Bundesregierung nicht Verfassungsbruch wenn sie dem Vertrag in dieser Form zustimmt? Welche Konsequenzen hätte das für unser im Grundgesetzt verankertes Widerstandsrecht?
Ich sehe diese Entwicklung als eine Ursache unseres Zinseszins-Systems, dessen Problematik Julian Dahl schon angesprochen hat. Die Wissensmanufaktur und etliche andere Organisationen informieren diesbezüglich umfassend. Was halten Sie von der Meinung, in unserem verzinsten Geldsystem liege die Ursache des Wachstumswahns und der damit verbundenen Ausbeutung von Mensch und Umwelt?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Fabian Huck
Sehr geehrter Herr Huck,
Ihre Nachricht vom 15. April hat mich erreicht.
Die Grundgesetzwidrigkeit tritt erst ein, wenn der Bundestag und der Bundesrat den Fiskalpakt ratifizieren. Anschließend werden wir eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben und müssen dann abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Vom Widerstandsrecht muss in diesem Falle noch kein Gebrauch gemacht werden.
Natürlich hat das Zinseszins-System negative Folgen. Ganz ohne Zinsen wird es allerdings nicht gehen, weil jeder, der einem anderen Geld gibt, mit dem Risiko lebt, es nicht oder nicht vollständig zurückzubekommen. Gerade durch Zinsen wird der Anreiz erhöht. Sie müssen aber gesetzlich begrenzt werden und angemessen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Gysi