Frage an Gregor Gysi von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo verehrter Herr Gysi .
Wie hoch wäre der zahlbare prozentuale Anteil der Rentenvers. bzw. Krankenvers. bei Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen und Einführung eines schweizerischen Systems in die ALLE, Einkommensarten einzahlen müßten ?
Wäre das nicht eine Anschub-Finanzierung vor allem für die Binnen-Konjunktur, Rentner, Hartz 4 Empfänger Mini-Jobber, Zeitarbeiter,und jugendliche Mießverdiener und dem sogenannten Mittelstand, letzlich fast ALLEN.
Nach meiner groben Rechnug ist doch ein "kleiner" Unterschied ob rund 10% o. 20% vom Brutto bei der Rentenzahlung abgeführt werden müssen. Ahnliches bei Krankenkassenbeiträgen.
Das sogenannte Äquivalenz-Prinzip greift bei sozialen Fragen vom Prinzip her schon nicht.
Mit freundlichen Grüßen M. B.
Sehr geehrter Herr Beppler,
Ihre Nachricht vom 9.April hat mich erreicht.
Der Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn alle Bürgerinnen und Bürger mit Einkommen ohne Beitragsbemessungsgrenze einzahlen müssten, läge bei 5,25 %, also deutlich niedriger als heute. Dann gäbe es für jede Bürgerin und jeden Bürger den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hole ich noch eine Auskunft ein und lasse Ihnen dann eine Antwort zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi