Frage an Gregor Gysi von Hans R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
als Hartz IV-Empfänger muss man ja immer einen Wiedereingliederungsvertrag unterschreiben. Sind generell Verträge, die unter wirtschaftlichen Zwang unterschrieben worden, gültig oder gilt dies nur für die Wiedereingliederungsvereinbarung? Immerhin ist diese Unterschrift ja nichts anderes als eine Aussage in der spanischen Inquisition. Und da Ihre Kollegen von den Hartz IV-Parteien keine Antwort auf meine Frage haben, bei der ich wissen wollte, wer darüber entscheidet, ob ein 1Euro-Job zusätzlich ist, oder die Einstellung eines Arbeitnehmer verhindert, können Sie mir diese Frage vielleicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
Ihre Nachricht vom 9. März hat mich erreicht. Natürlich spricht einiges gegen die Gültigkeit eines Vertrages, der unter einem solchen Druck unterzeichnet wird. Außerdem gibt es in den Verträgen auch Mängel. Letztlich könnte darüber nur ein Gericht entscheiden.
Die Ein-Euro-Jobs dienen in erster Linie den Unternehmen,weil sie auf sehr billige Art und Weise Arbeit geliefert bekommen. Es wird höchste Zeit endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro brutto die Stunde einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi