Frage an Gregor Gysi von Johannes H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gysi,
die Antworten die durch das Bundesgesundheitsministerium auf ihre kleine Anfrage zu der e-Zigarette gegeben worden sind, möchte ich nicht kommentieren. Ich meine hier werden Zuständigkeiten verwechselt.
Da gefallen mir die Antworten von prodampf schon wesentlich besser.
Sollten Sie diese Antworten nicht kennen, dann geben sie einfach bei google nur das Wort prodampf ein und klicken Sie auf der zweiten Seite. Sie werden nur staunen wie viel mehr prodampf weiß.
Ich befürchte aber das die Antworten des Ministeriums das absolute AUS für die e-Zig bedeutet denn diese Produkt wird NIE eine Zulassung erhalten weil der Hersteller NIE wird nachweisen können das sein Produkt eine therapeutische Wirkung hat.
Jedenfalls sind katastrophale Folgen für ca 2 Mllionen Verwender, über 150 Händler, zig tausende potentielle Umsteiger und die Krankenkassen, absehbar.
Die Fragen die ich an Sie stellen möchte lauten:
Das Bundesgesundheitsministerium stuft die e-Liquids als Arzneimittel ein und die Utensilien als Medizinprodukt ein. Sie hat aber die Verwendung der e-Zigs nicht verboten.
"Teilen Sie meine Auffassung dass damit die e-Zigarette nicht mehr unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt und ich mein Medikament ( e-Liquid ) am jeden Ort einnehmen kann, auch dort wo Rauchverbot ist.".
Prof.Dr. Carl Phillips von Tabacco Harmreduktion.org Institut Uni Alberta Canada sagt:Zitat "Der Umstieg auf der e-Zig liegt so nahe beim aufhören ( Rauchen ) daß von einen Gesundheits-Standpunkt es keinen Sinn macht, sich über die Unterschiede Gedanken u machen."
"Können Sie seine Ansicht teilen ?"
Nach 60 Jahre 2 Packungen am Tag geraucht zu haben habe ich seit genau 1 Jahr von heute auf Morgen keine normale Zigs mehr angefasst. Für mich eine Verhaltensänderung. Die e-Zig hat für mich eine therapeutische Wirkung. Kein husten, kein pfeifen beim atmen, ich rieche besser und fühle mich fitter.
Alles gute für Sie.
Mit freundliche Grüßen
Johannes Harrems
Sehr geehrter Herr Harrems,
Ihre Nachricht vom 4.März hat mich erreicht.
Die Angelegenheit ist noch keineswegs beendet. Das Verwaltungsgericht wird in der Angelegenheit verhandeln und entscheiden. Ein Medizinprodukt wäre die Elektrozigarette nur dann, wenn sie der Abgewöhnung dient. Das kann sie aber gar nicht, wenn sie Nikotin enthält. Abgesehen davon finde ich es ziemlich unverfroren, Tabaktprodukte überall anbieten und verkaufen zu dürfen und die Elektrozigarette nur in der Apotheke.
Wir werden sehen, wie die Gerichte entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi