Portrait von Gregor Gysi
Gregor Gysi
DIE LINKE
94 %
354 / 376 Fragen beantwortet
Frage von Heiko L. •

Frage an Gregor Gysi von Heiko L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

Ich habe mal eine Frage wegen der senkung der Rentenbeiträge vom 01.2012
Ist der Regierung bewust gewesen das eine senkung eine senkung der Netto Löhne ist?
Da ich ja nun weniger Rentenbeiträge zahle hab ich höhere Abgaben an Lohnsteuern und Soli zur folge 16euro weniger Netto.
Können sie das nicht mal Ansprechen?
Bitte machen sie im Bundestag so weiter.

Portrait von Gregor Gysi
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lemmnitz,

Ihre Nachricht vom 26. Februar 2012 hat mich erreicht.

Wir waren ohnehin dagegen, die Rentenbeiträge zu senken. Wir brauchen ganz andere Reformen im Rentenrecht. Sie weisen auf einen weiteren Punkt hin, den wir selbstverständlich auch ansprechen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

Portrait von Gregor Gysi
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lemmnitz,

im Regelfall ist es eigentlich nicht möglich, dass aus einer Senkung der Rentenbeiträge ein verringertes Nettoeinkommen resultiert. Die verkürzten Rentenbeiträge führen zwar zu einer höheren Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer; da die Einkommensteuer aber nur einen maximalen Steuersatz von 45 Prozent kennt, müsste unterm Strich die Beitragssenkung höher als die Steuersenkung ausfallen und somit der Nettolohn steigen.

Wir vermuten, dass Sie in die Tücken des Solidaritätszuschlags (Soli) geraten sind. Eine Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bzw. der festgesetzten Einkommensteuer kann dazu führen, dass der Soli zuschlägt bzw. stärker zuschlägt. Bei Einzelveranlagung fällt bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 13.196 Euro (Splittingtarif: 26.393 Euro) kein Soli an. Zwischen einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 13.197 Euro und einem in Höhe von 14.178 Euro (Splittingtarif: 26.394-29.440 Euro) fällt er nur teilweise an, aber die Belastung nimmt kontinuierlich zu. Danach wird der Soli in vollem Ausmaß fällig und fällt dabei auch auf die Einkommensteile unterhalb von 13.196 (bzw. 26.393 Euro beim Splittingtarif) an. Aufgrund dieser spezifischen unsozialen Konstruktion des Soli kann eine Senkung der Rentenbeiträge zu einer Verringerung des Nettolohns führen.

Sollte dies nicht Ihren verringerten Nettolohn erklären, sollten Sie dringend Ihren Lohnsteuerabzug überprüfen lassen, beispielsweise durch einen Lohnsteuerverein.

Nur zur Information: DIE LINKE ist für eine Abschaffung des Soli.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gregor Gysi
Gregor Gysi
DIE LINKE