Frage an Gregor Gysi von Manfred J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gregor Gysi,
1. Halten Sie es für notwendig, dass der BPR Wulff erst straf-zivil-oder/und ordungsrechtlich rechtskräftig belangt worden ist, bevor er sein Amt beendet ?
2. Halten Sie die moralische Verschlissenheit des amt. BPR für ausreichend, damit er nicht noch durch längeres Verweilen am Amt den Schaden vergrößert ?
3. Sind die diesbezüglichen bisherigen zu vernehmenden Reaktionen der politisch Herrschenden zur Causa Wulff als Fingerzeige für deren Beschränktheit, bzw. Selbstherrlichkeit, zu werten ?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Jantsch
Maschinenbauer mit Abitur
Notar a.D.
Sehr geehrter Herr Jantsch,
Ihre Fragen vom 08. Februar 2012 haben mich erreicht.
Selbstverständlich ist für eine Entscheidung über die Beibehaltung des Amtes des Bundespräsidenten kein rechtskräftiger Abschluss irgendwelcher Verfahren erforderlich. Es kommt allein darauf an ob derjenige meint oder nicht meint, politisch-moralisch noch in der Lage zu sein, das Amt souverän auszuüben. Meine Sorge ist, dass er jetzt von der Bundeskanzlerin abhängig ist. Er hat nicht mehr die Souveränität ein offenkundig grundgesetzwidriges Gesetz nicht zu unterzeichnen, wozu ein Bundespräsident verpflichtet ist und was sein Vorgänger dreimal getan hat.
Ich glaube, dass es weder um Beschränktheit noch um Selbstherrlichkeit sondern allein um machtpolitische Überlegungen geht. Der Bundesregierung passt zurzeit eine Neuwahl des Bundespräsidenten nicht. Sie würde sogar die Koalition in Frage stellen. Ich denke, dass solche Überlegungen dahinterstecken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi