Frage an Gregor Gysi von Sabine N. bezüglich Soziale Sicherung
Stichwort : Grundrechte
Sehr geehrter Herr Gysi,
was kann ich und alle anderen gegen Sanktionsmaßnahmen tun? Wo kann ich diese einklagen? Mir geht es darum, dass ich nun hörte, dass die Jobcenter die Anträge für ALG2 so ausstatten, dass man mit diesem Antrag sich verpflichten muss auch die Eingliederungvereinbarung zu unterschreiben, wer dass bei diesem Antrag nicht macht, bekommt keine Leistungen.Ich vermute, dieses Aktion und weitere verschärfte Nötigungen, entstanden durch den Brandbrief von Herrn Ralph Böes, der sich öffentlich gegen Sanktionen aussetzt. Es ist mir bekannt, dass man die Eingliederungsvereinbarung nicht mehr unterschreiben muss und auch keine Sanktionen deswegen erhält. Doch es wird weiter versucht, den Menschen dort zu demütigen und zu erpressen. Das macht mir höllische Angst.
Diese Eingliederungsvereinbarung entmündigt den Menschen eiskalt und die Androhung von Sanktionen sind Androhung von Hunger und Obdachlosigkeit. Da die EV auf nur einseitige Vereinbarung beruht, was das Jobcenter will, aber keine Wünsche und Ziele des Kunden beinhaltet. Dies bin ich der Meinung, verstößt alles gegen das Grundgesetz.
Ich möchte von Ihnen einen rechtlichen Rat, den ich auch offiziell anwenden kann, um mich dagegen zu wehren und beim Alg2 Antrag gleich mit einreichen kann.
Ich bin mit bei der Bürgerinitiative für Bedingungsloses Grundeinkommen aktiv und dort finden Sie auch den Brandbrief von Ralph Boes.
Es ist doch an der Zeit, dass diese Gängelung und dass Hartz4 gekippt wird und die Grundrechte geachtet werden.
Nun denn, ich freue mich auf Ihre Antwort, die mir hilft ein Menschenwürdiges Leben zu leben ohne Angst, auch wenn ich ohne Job bin.
Herzlichen Gruß
Sabine Neumann
Sehr geehrte Frau Neumann,
seit langem fordern wir Hartz IV zu überwinden. Dabei geht es uns vor allem um die Überwindung sämtlicher Sanktionen und Demütigungen.
In Ihrem konkreten Falle empfehle ich Ihnen, sich ggf. die Eingliederungsvereinbarung anzuschauen. Wenn Sie mit dem Inhalt leben und diese unterzeichnen können, können Sie den entsprechenden Weg gehen. Sind dort aber Regelungen enthalten, die Sie demütigen, die Sie nicht tragen können, empfehle ich Ihnen im Falle eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungskürzung unverzüglich Widerspruch einzulegen und die Sache bis zum Sozialgericht zu treiben.
Wenn Sie wünschen, können Sie auch mich in einer solchen Situation anschreiben. Ich würde mich dann an die Leiterin bzw. den Leiter Ihres JobCenters bzw. Ihrer ARGE wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi