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Frage von Klaus R. •

Frage an Gregor Gysi von Klaus R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Meine Frage an Sie betrifft die Monatsanfangsproblematik beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Ich habe bei der örtlichen Sparkasse ein P-Konto, bei dem ausschlißlich Sozialleistungen (ALG II) eingehen (unterhalb der Pfändungsfreigrenze).

Trotz der in den Medien verbreiteten Aussagen, Sozialleistungen seien auf keinem Fall pfändbar, werden mir immer wieder Beträge mit dem Vermerk "Pfändbares Guthaben" abgebucht.

Bei ZDF.de z.B. steht im Artikel "Das Konto gegen Pfändung absichern" vom 05.12.2011 wörtlich :

""Neben dem Grundbetrag ist auf einem P-Konto auch jenes Vermögen geschützt, das im Vormonat nicht angetastet wurde. Es ist also möglich, kleine Rücklagen zu bilden."

Dies wird jedoch durch die Pfändungen ad absurdum geführt.

Im Gegenteil, durch diese (in meinen Augen als rechtswidrig zu bezeichnenden) Pfändungen ist das gesetzlich garantierte Mindesteinkommen nicht mehr gegeben.

Auf Rückfragen bei der Rechtsabteilung werde ich mit der Aussage "das ist so geregelt und richtig" abgespeist.

Durch dieses Vorgehen verhindert die Sparkasse z.B. wichtige Arztbesuche, die ich tätigen müßte. Da es sich um orthopädische Probleme (Wirbelsäule) handelt, ist es mit einem Besuch beim Hausarzt nicht getan. Es entstehen außer der Praxisgebühr dort weitere Kosten durch Fahrten zum Orthopäden und vorraussichtlich durch benötige Behandlungen bei einem Physiotherapeuten (Fahrtkosten und Zuzahlungen).

Wie kann man sich vor diesen Pfändungen schützen ?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rehberg,

Ihre Nachricht vom 12. Januar hat mich erreicht.

Bei so unterschiedlichen Auskünften empfehle ich Ihnen, sich beim Amtsgericht einen Schein für eine für Sie kostenlose Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt zu besorgen. Bitte lassen Sie das prüfen und klären. Notfalls muss etwas unternommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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