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Grant Hendrik Tonne
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Frage von Elisabeth W. •

Ich hätte eine Frage zu der Energiepauschale von 300€. Bin z.Z. nach 2 Op´s langzeit Arbeitsunfähig und bekomme mein Geld von der Krankenkasse. (EIGENTLICH ja berufstätig)

Es wird immer nur von den Berufstätigen gesprochen und jetzt doch auch von Rentnern und Studenten.
Ich bin zur Zeit, durch meine langzeit AU, nicht berufstätig, kein Student und auch kein Rentner.
Zu welcher Gruppe würde ich zählen?
Würde ich dann die Energiepauschale über mein Krankengeld bekommen, da die ja zur Zeit irgendwie mein Arbeitgeber ist .
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
LG E. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Da hier die Bundespolitik in der Verantwortung steht, kann ich Ihre Frage nicht unmittelbar beantworten, sende aber zeitnah eine Antwort zu.

Ich bitte um ein klein wenig Geduld.

Herzliche Grüße

Ihr

Grant Hendrik Tonne

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

 

anbei meine Antwort auf Ihre Rückfrage zur Energiepreispauschale. Auch bei Krankengeldbezug muss nach Auskunft der Bundesebene der Arbeitgeber Energiepreispauschale auszahlen. Gleiches gilt bei Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr Grant Hendrik Tonne

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