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Grant Hendrik Tonne
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Frage von Juliana P. •

Frage an Grant Hendrik Tonne von Juliana P. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus

Sehr geehrter Herr Tonne. Unsere Tochter geht in die 4. Klasse. Wie sieht es mit der Möglichkeit einer Abschlussfeier aus? Wenn alle Eltern sich testen lassen würden und Hygiene und Abstandsmaßnahmen eingehalten werden. Wir haben 23 Kinder in der Klasse. Wären feiern draußen erlaubt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Pingel,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich kommender Abschlussfeiern.

Nach aktuellem Stand der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Juni 2021 gilt Folgendes für Veranstaltungen.

Drinnen Sitzendes Publikum:

Inzidenz von 0 – 35

Bis 500 Personen zulässig, mehr nur nach Zulassung.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz von 36 – 50

Bis 100 Personen zulässig.

Testung mit Ausnahme vollständig geimpfter/genesener Personen/Kinder unter 14 Jahren (für Schüler*innen und Lehrkräfte gilt §13 Abs. 5. Satz 3.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz >50

Unzulässig.

Drinnen stehendes Publikum:

Inzidenz von 0 – 35

Bis 100 Personen zulässig, mehr nach Zulassung.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz von 36 – 50

Unzulässig.

Inzidenz von >50

Unzulässig.

Draußen sitzendes Publikum:

Inzidenz von 0 – 35

Bis 500 Personen zulässig, mehr nur nach Zulassung.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz von 36 – 50

Bis 250 Personen zulässig.

Testung mit Ausnahme vollständig geimpfter/genesener Personen/Kinder unter 14 Jahren (für Schüler*innen und Lehrkräfte gilt §13 Abs. 5. Satz 3.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz von >50

Bis 50 Personen zulässig.

Testung mit Ausnahme vollständig geimpfter/genesener Personen/Kinder unter 14 Jahren (für Schüler*innen und Lehrkräfte gilt §13 Abs. 5. Satz 3.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Draußen stehendes Publikum:

Inzidenz von 0 – 35

Bis 500 Personen zulässig, mehr nur nach Zulassung.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz von 36 – 50

Bis 100 Personen zulässig.

Testung mit Ausnahme vollständig geimpfter/genesener Personen/Kinder unter 14 Jahren (für Schüler*innen und Lehrkräfte gilt §13 Abs. 5. Satz 3.

Darüber hinaus gelten ein Abstandsgebot und ein Hygienekonzept.

Inzidenz von >50

Unzulässig.

Weiterführende Informationen finden Sie unter § 6a „Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen“ der Niedersächsischen Corona Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonnel

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