Frage von wolfgang l. • 08.11.2012
Frage an Grant Hendrik Tonne von wolfgang l. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tonne,
ich hätte gern gewußt, inwieweit der § 26 NGO noch aktuell ist? Mir liegt nur eine ältere Ausgabe der NGO vor. Darin ist es ehrenamtlichen Mitgliedern eines Gemeinderates verboten beratend oder entscheidend in Angelegenheiten mitzuwirken, in denen sie oder ihre Angehörigen bis zum 3. Grad einen unmittelbaren Vorteil haben.
Sollte das Mitwirkungsverbot unverändert fortbestehen, dann frage ich mich, wieso Ratsmitglieder, die Anteilseigner an einer geplanten Biogasanlage im Ldks. Rotenburg/W. sind, an den Beratungen und entscheidenden Abstimmungen teilnehmen dürfen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Lehmann
Antwort ausstehend von Grant Hendrik Tonne SPD