Frage an Gottfried Curio von Stefan L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Curio,
ich bin inhaltlich auf etwas gestoßen, was mich sehr ratlos macht und mich einigermaßen verstört. Aus diesem Grund möchte ich Sie auf dieses Thema aufmerksam machen.
In §21 des Infektionsschutzgesetzes steht folgendes.
§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.
Die Fragen die sich hierbei stellen sind folgende.
1. Was weiß das Gesundheitsamt konkret hierüber. Welche Mikroorganismen werden hierbei übertragen.
2. Warum ist die Aufnahme dieser Mikroorganismen so problematisch für den Ungeimpften, dass es das Recht der Körperlicher Unversehrtheit tangiert.
3. Unterstellt, dass es sich hierbei um das von dem geimpften ausgeschiedene Spike-Protein handelt, könnte man geneigt sein zu vermuten, dass hier eine Passive mRNA-Impfung an Ungeimpften in Kauf genommen wird.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Thematik annehmen könnten.
Mit freundlichen Grüßen