Sehr geehrter Herr Dr. Curio, was halten Sie vom Einbürgerungskonzept wie das von dem Vereinigten Königreich, also Asylbewerber in einen Drittstaat zu bringen und dort die Asylverfahren durchzuführen?
Das sog. Ruanda-Modell wurde von Ländern wie dem Vereinigten Königreich und Dänemark entwickelt und bedeutet, dass Asylbewerber, die illegal in diese Staaten einreisen, nach Ruanda verbracht werden und dort ein rechtsstaatlichen Ansprüchen entsprechendes Asylverfahren durchlaufen. Ist das Asylbegehren berechtigt, erhalten die Asylbewerber Schutz in Ruanda, ist es unberechtigt, müssen sie aus Ruanda in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Die AfD will dieses Modell für Deutschland nutzbar machen, da es viele Vorzüge bietet: Tatsächlich Verfolgte erhalten Schutz, wobei Deutschland aber nicht weiter überfordert wird. Unberechtigte Asylanträge mit der Absicht der Einwanderung ins deutsche Asylsystem werden unattraktiv und der Schleuserkriminalität wird die Geschäftsgrundlage entzogen. Das Ruanda-Modell entspricht dem Prinzip, dass tatsächlich Verfolgte zwar Anspruch auf Schutz, aber nicht auf Einwanderung in ein Land ihrer Wahl haben.
Einen kürzlich von uns hierzu im Bundestag gestellten Antrag finden Sie unter Bundestags-Ds. 20/11962.