Frage an Gökay Akbulut von Jens M. bezüglich Frauen
Hallo,
die Linke setzt sich für eine weitreichende Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein. So heißt es auf der Website, "wir wollen die ersatzlose Streichung des §218 [StGB]."
Hierdurch entstünde eine Strafbarkeitslücke, da dann der Schwangerschaftsabbruch ohne/gegen den Willen der Schwangeren nicht/nur gering strafbar wäre. Beispiel: Ein Täter der eine Schwangere in der Weise verletzt, dass das ungeborene Kind verstirbt, macht sich hierdurch bisher, neben einer Körperverletzung an der Schwangeren, auch nach § 218 I 1 StGB strafbar. Tötungsdelikte am ungeborenen Kind sind nach ganz herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung nicht erfüllt, da das ungeborene Kind kein "Mensch" im Sinne der Tötungsdelikte ist. Mit Wegfall des § 218 StGB, wäre der Täter 'nur' wegen einer Körperverletzung an der Schwangeren strafbar.
Will die Linke tatsächlich § 218 StGB ersatzlos abschaffen? Soll der Schwangerschaftsabbruch ohne/gegen den Willen der Schwangeren faktisch straflos sein? Gibt es irgendeinen Plan die so entstehende Strafbarkeitslücke anderweitig zu schließen?
Viele Grüße,
Jens
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Recht: DIE LINKE will die Streichung von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch und die Regelung dieser medizinischen Leistung als Teil der Gesundheitsversorgung - wie andere medizinische Leistungen auch. Klar ist: Ein Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen einer schwangeren Person ist eine schwere Körperverletzung und ein massiver Eingriff in die Intimsphäre. Sanktioniert werden kann eine solche Straftat auch ohne den §218 StGB, wir wollen diesen Tatbestand aber dennoch weiterhin gesondert im Strafgesetzbuch verankert lassen um ganz deutlich zu machen: Genauso wie niemand zu einer Schwangerschaft gezwungen werden darf, darf niemand zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gökay Akbulut