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Gökay Akbulut
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Frage von Philip G. •

Frage an Gökay Akbulut von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Akbulut,

ich habe die Bundestagsdebatte zu dem Thema „Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat“ verfolgt. Omid Nouripour von Bündnis 90/ Die Grünen stellte eine Zwischenfrage, worin er klar stellt, dass es Ihr Job als Abgeordnete sei, diejenigen Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien, zur Anwendung zu bringen. Haben Sie die Aussagen von ihm verstanden? Denken Sie auch, dass es Ihre Aufgabe ist Teile der Scharia hier in Deutschland anzuwenden?

Ich danke Ihnen schon jetzt sehr für eine Antwort, mit vielen Grüßen
P. G.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie mir die Gelegenheit geben öffentlich dazu Stellung zu nehmen.

Laut Plenarprotokoll hat der Kollege Nouripour folgendes gesagt: „Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.“ Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19055.pdf#P.5894

Während Sie schreiben „zur Anwendung zu bringen“ hat Herr Nouripour jedoch „angewendet werden können“ gesagt. Das ist ein deutlicher Unterschied. Die Religionsfreiheit umfasst nicht nur das Recht die eigene Religion frei zu wählen oder nicht zu wählen sondern auch das Recht auf freie Religionsausübung, welches in Artikel 4 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert ist.

Die Grenze der Religionsfreiheit im Allgemeinen liegt dort, wo eine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte von anderen Menschen besteht. Insofern spricht nichts gegen die Aussage von Herrn Nouripour als das er lediglich fordert, dass alles was verfassungsrechtlich legitim wäre auch zu gewährleisten ist. Eine vielfältige Religionslandschaft wird folglich vom Grundgesetz geschützt und das unterstütze ich. Insofern kann eine Aufgabe von Abgeordneten nicht sein, religiöse Regelungen anzuwenden, aber sich dafür einzusetzen, dass die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit entsprechend ausgeübt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gökay Akbulut

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