Frage an Gökay Akbulut von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Akbulut,
ich bin einmal die Protokolle des Deutschen Bundestages durchgegangen und habe dabei gesehen, dass Sie bei 6 von 53 Plenarsitzungen gefehlt haben, was einem Anteil von 12 Prozent entspricht. Ebenso haben Sie an 8 von 41 namentlichen Abstimmungen (20 Prozent) nicht teilgenommen.
Wie verhält sich eine solche Fehlquote mit den Pflichten als bezahlte Abgeordnete? Sollten Abgeordnete nicht eigentlich nur krankheitsbedingt fehlen wie andere Arbeitnehmer auch? Und was war der Grund für Ihre Fehlzeiten?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie mir die Gelegenheit geben, öffentlich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Natürlich nehme ich meine Pflichten als Abgeordnete stets wahr. Es ist für Abgeordnete in der Regel nicht möglich, an allen Sitzungen im Plenum präsent zu sein. Fehltage, die übrigens bei mir alle entschuldigt sind, bedeuten nicht, dass ich an diesen Tagen nicht den Aufgaben meines Mandats nachgehe. Ich bin beispielsweise stellvertretendes Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates, dessen Sitzungstermine parallel zu Plenarsitzungen des deutschen Bundestages stattfinden. Hinzu kommen terminliche Überschneidungen mit Plenumszeiten durch Ausschutzsitzungen im Bundestag, wie im Falle des Unterausschusses Europarecht, in welchem ich das einzige Mitglied für meine Fraktion bin. Ähnlich ist es gelegentlich mit anderen Terminen, die ich als Abgeordnete wahrzunehmen habe.
Übrigens werden bereits bei jedem Fehltag die Diäten der Abgeordneten gekürzt, auch bei entschuldigten, krankheitsbedingten Fehlzeiten. Die Gründe für meine persönlichen Fehlzeiten waren krankheitsbedingt, die Teilnahme an Sitzungen des Europarates, sowie diversen anderen Terminen, die ich im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit wahrgenommen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Gökay Akbulut