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Godelieve Quisthoudt-Rowohl
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Frage von Franz A. •

Frage an Godelieve Quisthoudt-Rowohl von Franz A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Godelieve Quisthoudt-Rowohl,

ist es richtig, daß EU-Abgeordnete über die sog "Assistenten-Regel" Ehepartner, Kinder, Verwandte, Geliebte usw. als Assistenten einstellen können, die, zuhause arbeitend, dafür ein monatliches Entgelt von bis zu rd. 15.000,- € erhalten ?
Gegen diese Praxis ist erst im Mai 2008 vom Plenum ein Verbot beschlossen worden, daß aber dann wieder, im Juli 2008, durch eine "Übergangsregelung" bis 20014 aufgehoben wurde.

Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

Franz Alfänger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Alfänger,

vielen Dank für Ihre Frage. Die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich verpflichtet, die Regelungen des Deutschen Bundestags auf die Sekretariatszulage des Europäischen Parlaments anzuwenden. Der Deutsche Bundestag verbietet die Beschäftigung von Familienmitgliedern, so dass für mich und meine Kollegen die Beschäftigung von Ehepartnern, Kindern und Verwandten nicht in Frage kommt.

Die Entscheidung, den Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Möglichkeit zu geben, bestehende Arbeitsverträge mit Familienmitgliedern bis 2014 zu verlängern, wurde vom Präsidium des Europäischen Parlaments getroffen. Da ich nicht Mitglied des Präsidiums bin, konnte ich auf diesen Entschluss keinen Einfluss nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Godelieve Quisthoudt-Rowohl, MdEP