
(...) Sie sprechen ein sehr komplexes Thema an.Die Frage der Verfassungswidrigkeit kann letzlich nur das Bundesverfassungsgericht klären. Die Reduzierung der Grundgesamtheit halte ich nicht für angemessen und insbesondere auch die Berechnung der Regelsätze für Kinder finden meine Akzeptanz nicht. In einem Gutachten hat Prof. (...)