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Gitta Connemann
CDU
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Frage von Ute T. •

Frage an Gitta Connemann von Ute T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Connemann,

warum will die Union die Beiträge der Arbeitslosenversicherung über die erhöhte MWST senken und nicht die Rentenbeiträge?
Ich habe gehört, die CDU will die Rentenversicherung privatisieren, d.h. die BFA abschaffen. Werden deswegen diese Beiträge nicht gesenkt?

MfG aus Lorup Ute Tepel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tepel,

für Ihre Frage vom 16. August 2005 danke ich Ihnen. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen erst heute antworte. Zm einen fordert der doch sehr verkürzte Wahlkampf einen hohen zeitlichen Tribut. Zum anderen war die Beantwortung Ihrer Fragen durchaus mit einer Herausforderung verbunden. Denn tatsächlich könnten die Einnahmen aus der von uns geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 18 % auch zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge verwendet werden.

Zu der geplanten Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge besteht jedoch ein grundlegender Unterschied bzw. Nachteil. Würden die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge eingesetzt werden, müsste diese Gegenfinanzierung dauerhaft erfolgen. Ansonsten würde das Rentenversicherungssystem zusammenbrechen.

Dieses Situation stellt sich bei der Arbeitslosenversicherung nicht. Die Beitragssenkung um 2 % wird sich dort langfristig selbst tragen können, weil wir im Falle eines Regierungswechsels die Arbeitslosenversicherung von überflüssigen Kosten wie zum Beispiel für Ich-AG´s, Personalserviceagenturen entlasten werden. Diese Ersparnisse werden dann die Beitragssenkung auffangen. Die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung können dann an anderer Stelle nämlich im Bereich der Steuerfinanzierung unserer solidarischen Gesundheitsprämie eingesetzt werden. Die Verwendung der erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen sind somit eine Art „Anschubfinanzierung“ für die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die nicht dauerhaft dort eingesetzt werden müssen.

Aus diesem Grund werden wir die dringend erforderliche Senkung der Lohnzusatzkosten im Bereich der Arbeitslosenversicherung anstatt im Bereich der Rentenversicherung vornehmen.

Es ist deshalb auch nicht zutreffend, dass CDU und CSU beabsichtigen, die Rentenversicherung zu privatisieren und die BFA abzuschaffen.

Abschließend erlauben Sie mir vielleicht noch eine Erklärung, welchen Nutzen wir uns von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge versprechen. In unserem Regierungsprogramm haben wir vor allem anderen ein Ziel in den Vordergrund gestellt: den Abbau der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland. Deshalb wollen wir zum 1. Januar 2006 die Höhe der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer senken, indem wir die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent reduzieren. Das heißt: 1 Prozentpunkt Entlastung für jeden Arbeitnehmer, dies entspricht einer faktischen Lohnerhöhung um 2,4 %. Das wird sich für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für die Familien, bezahlt machen. Auch die Betriebe werden entlastet um 1 %.

Um dies solide zu finanzieren, werden wir zum 1. Januar 2006 zugleich den Mehrwertsteuersatz um zwei Prozentpunkte anheben. Wichtig ist hierbei: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bleibt unverändert! Lebensmittel, der öffentliche Personennahverkehr oder zum Beispiel Bücher und Zeitungen nach wie vor mit dem reduzierten Satz von sieben Prozent besteuert. Mieten für Privatwohnungen sind gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Das ist ausgewogen und sozial gerecht

Liebe Frau Tepel, ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben. Für Rück- oder ergänzende Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihre

gez. Gitta Connemann

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