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Gitta Connemann
CDU
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Frage von Werner S. •

Frage an Gitta Connemann von Werner S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Connemann,

der niedersächsische MP Wulff hat vor einigen Wochen in der Presse den Standpunkt vertreten, im Bereich der Neuordnung des Niedriglohnbereiches könne man mit der SPD etwa bei der Regelung von Mindestlöhnen für die Zeitarbeit einen Konsens erzielen.

Was spricht eigentlich dagegen, dass vor diesem Hintergrund die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und der bereits vor einem Jahr vorliegende Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen per Verordnung wie bei den Gebäudereinigern endlich für allgemeinverbindlich erklärt wird. Besonders mit der bevorstehenden Öffnung des osteuropäischen Marktes werden hier massive Probleme für das Lohnniveau der hiesigen Zeitarbeitsanbieter auftreten. Daher muß es m. E. zumindest für eine Übergangszeit Schutzmechanismen im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zum Erhalt der erreichten Standards bei der Arbeitnehmerüberlassung geben.

Was meine Sie zu dem Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Stolz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter, lieber Herr Stolz,

für Ihre auf abgeordnetenwatch.de eingestellte Frage danke ich Ihnen. Gegenstand Ihrer Email ist die Frage, was gegen die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz spricht. Sie sind der Auffassung, dass insbesondere die Öffnung des osteuropäischen Marktes negative Folgen für das Lohnniveau der Zeitarbeiter haben könne.

Eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist mit beschäftigungspolitischen Risiken verbunden. Eine Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf eine Branche kommt nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nur dann in Frage, wenn 1. ein Tarifvertrag vorliegt, der nach den Regeln des geltenden Tarifvertragsgesetzes für allgemein verbindlich erklärt worden ist und 2. soziale Verwerfungen in dem jeweiligen Wirtschaftszweig durch Entsendearbeiter nachgewiesen sind. Diese Vorraussetzungen sind nach den mir vorliegenden Erkenntnissen nicht gegeben.

1. In der Zeitarbeitsbranche besteht bereits eine wirksame Lohnuntergrenze, die auch für ausländische Arbeitnehmer gilt: das so genannte "Equal Pay". Darüber hinaus hat die Branche Flächentarifverträge geschlossen, deren Lohnniveaus ein zumeist existenzsicherndes Markteinkommen erzielen. 2. Im Übrigen ist mir in der Zeitarbeitsbranche keine Entsendeproblematik bekannt. Sollten Sie über andere Zahlen verfügen, freue ich mich, wenn Sie mir diese zukommen ließen.

Erlauben Sie mir abschließend folgende Bemerkung:

Die Zeitarbeitsbranche verfügt über einen Wettbewerb verschiedener Tarifverträge, der die Tarifparteien dazu zwingt, vor allem auch die Interessen der Arbeitssuchenden im Auge zu halten. Sie als Bundesgeschäftsführer des "Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)" kennen die Branche und ihre spezifischen Bedingungen besonders gut.

Eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes darf aus meiner Sicht nicht dazu instrumentalisiert werden, den Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche zugunsten bestimmter Unternehmen auszuschließen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihre Gitta Connemann

PS: Ich beantworte im Übrigen auch direkt an mich gerichtete Schreiben -- sowohl von Privatpersonen als auch von Interessenverbänden. Gerade für Letztere erscheint mir der von Ihnen gewählte Weg eher ungewöhnlich. Normalerweise kenne ich es nicht anders, dass ein Verbandsvertreter auch offen für seinen Verband auftritt. Aber selbstverständlich kommuniziere ich auch gerne mit Ihnen auf abgeordnetenwatch.de.

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